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ein Bewährungswiderruf bei neuer Tat vor Berufungsurteil

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Ws 31/07 vom 19.02.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:ein Bewährungswiderruf bei neuer Tat vor Berufungsurteil
Stichwort:ein Bewährungswiderruf bei neuer Tat vor Berufungsurteil
Leitsatz:Der Widerrufsgrund neuer Straffälligkeit in der so genannten Vorlaufzeit im Sinne des § 56 f Abs. 1 S. 2 StGB erfasst bei sowohl im erstinstanzlichen als auch im Berufungsurteil gewährter Strafaussetzung zur Bewährung nur solche Anlasstaten, die der Verurteilte nach der letzten tatrichterlichen Aussetzungsentscheidung begangen hat.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ws 31/07




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