JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ein Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ein Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der neue Betriebsinhaber den Betrieb tatsächlich identitätswahrend fortführt. Der Abschluss eines Kaufvertrages über die wesentlichen Betriebsmittels reicht nicht aus, wenn der Käufer davon alsbald (hier nach drei Tagen) Abstand nimmt, ohne dass es zu einer Besitzübertragung und tatsächlicher Nutzung der Betriebsmittel gekommen ist (im Anschluss an BAG vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05, AP Nr. 294 zu § 613 a BGB) |
| Stichwort: | Ein Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1252/06 | |
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