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Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 99.07 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnisrecht, Fahrerlaubnisbehörde, Entziehung der Fahrerlaubnis, Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Eignungszweifel, Alkohol, Alkoholabhängigkeit, Alkoholgewöhnung, Alkoholmissbrauch, Anordnung, Vereinbarung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, medizinisch-psychologisches Gutachten, Hinweispflicht
Stichwort:Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Leitsatz:Hat sich der Betroffene in einer Vereinbarung mit der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet und erfüllt er die eingegangene Verpflichtung nicht, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf seine Nichteignung schließen, wenn der Betroffene hierauf bei der Vereinbarung hingewiesen wurde (§ 11 Abs. 8 Satz 2 FeV).

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV darf nicht auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten gestützt werden, das die Fahrerlaubnisbehörde ohne Zustimmung des Betroffenen zur Kenntnis bekommen hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 99.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 21.04 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt, medizinisch-psychologisches Gutachten, Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Stichwort:Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Leitsatz:Ist die Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen worden, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV nicht mehr zulässig, wenn die Tat wegen Zeitablaufs einem Verwertungsverbot unterliegt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 21.04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 TG 3008/01 vom 14.01.2002

Rechtsgebiete:FeV
Schlagworte:Kokain, einmaliger Konsum von, Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Stichwort:Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Leitsatz:Ein Kraftfahrer erweist sich nicht schon allein dadurch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, dass er einmalig Kokain oder ein Amphetamin konsumiert hat (a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000, DAR 01, 183). Ziffer 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV, die den gegenteiligen Schluss nahe legt, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Ziffer 2 der Vorbemerkung zu Anlage 4 FeV einschränkend auszulegen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 TG 3008/01


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