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Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 25.04 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Entziehung der Fahrerlaubnis, Drogenkonsum, Einnahme von Kokain, Fahreignung, Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, medizinisch-psychologisches Gutachten
Stichwort:Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Leitsatz:Die Anordnung, zur Klärung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV i.V.m. § 46 FeV wegen nachgewiesenen Drogenkonsums ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, ist nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden. Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere nach Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums, noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 25.04




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