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Eignung der Kindeswohl

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1070/03 vom 09.07.2003

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Vollzeitpflege, Pflegegeld, Pflegeperson, Eignung der Kindeswohl
Stichwort:Eignung der Kindeswohl
Leitsatz:Ergeben sich Gründe, welche gegen die ursprüngliche oder gegen die fortdauernde Eignung der Pflegeperson sprechen, so muss der Jugendhilfeträger prüfen, ob das Pflegeverhältnis beendet und das Kind oder der Jugendliche einer anderen Pflegeperson anvertraut werden soll. Er kann indes nicht das Pflegeverhältnis bestehen lassen und lediglich die künftige Zahlung von Pflegegeld verweigern.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1070/03




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