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Eigentumszuweisung an einen durch Zustimmungserklärung nach § 52 Abs. 1 FlurbG begünstigten Dritten grunderwerbsteuerpflichtig

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 41/05 vom 23.08.2006

Rechtsgebiete:GrEStG, FlurbG
Schlagworte:Eigentumszuweisung an einen durch Zustimmungserklärung nach § 52 Abs. 1 FlurbG begünstigten Dritten grunderwerbsteuerpflichtig
Stichwort:Eigentumszuweisung an einen durch Zustimmungserklärung nach § 52 Abs. 1 FlurbG begünstigten Dritten grunderwerbsteuerpflichtig
Leitsatz:Stimmt ein Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren nach § 52 Abs. 1 FlurbG zugunsten eines Dritten zu, statt in Land in von dem Dritten aufzubringendem Geld abgefunden zu werden, ist die Eigentumszuweisung an den Dritten nicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
Volltext: BFH - Urteil, II R 41/05




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