JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs
| Rechtsgebiete: | EntschG, VermG |
| Schlagworte: | Entschädigung, unmittelbare -, mittelbare Schädigung, dingliches Recht, Ablösebetrag, Ablösebefugnis, Begünstigter, Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs, Sozialversicherungsträger, Rechtsnachfolge der Sozialversicherungsträger. |
| Stichwort: | Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs |
| Leitsatz: | Auch dem nur mittelbar geschädigten Hypothekengläubiger oder seinem Rechtsnachfolger kann ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz zustehen, wenn das frühere dingliche Recht nicht wieder begründet und nicht abgelöst wird, weil die Rückübertragung des damals belasteten Grundstücks nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist oder der Berechtigte Entschädigung gewählt hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 26.02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, DMBilG, GesO, URüV |
| Schlagworte: | Erlösauskehr, Erlösauskehrberechtigter, investiver Verkauf, Unternehmensrest, Unternehmensschädigung, Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs, gestreckter Enteignungsvorgang, staatliche Beteiligung als erster Schritt der Unternehmensschädigung, Rückabwicklung mehraktiger Unternehmenszugriffe, Quorum bei staatlicher Beteiligung, Anspruch auf Rückgabe der staatlichen Beteiligung nach § 6 Abs. 5 c VermG, Beendigung der wieder belebten Gesellschaft durch Rückgabe der staatlichen Beteiligung, Untergang des Anspruchs auf Rückgabe von Unternehmensresten infolge investiver Veräußerung, ungeteilte Erlösauskehr bei Anspruch auf Übertragung der staatlichen Beteiligung. |
| Stichwort: | Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die staatliche Zwangsbeteiligung an einem Unternehmensträger war regelmäßig der erste Schritt einer Unternehmensschädigung, die durch die Überleitung der verbliebenen privaten Anteile in Volkseigentum vollendet wurde. 2. Weist die nach § 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG berechtigte Gesellschaft neben der staatlichen Beteiligung nur einen einzigen privaten Anteilseigner auf, hat allein dieser einen Anspruch auf Rückgabe des Unternehmens, der Unternehmensreste oder - im Falle der Veräußerung - auf ungeteilte Auskehr des Erlöses, wenn ihm die staatliche Beteiligung nach § 6 Abs. 5 c Satz 1 VermG zusteht und er dies auch geltend macht. Ob dasselbe gilt, wenn der Anteilseigner die ihm zustehende staatliche Beteiligung nicht beansprucht, bleibt offen. Urteil des 7. Senats vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 95.99 I. VG Greifswald vom 27.01.1999 - Az.: VG 3 A 2669/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 95.99 | |
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