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Eigentumsumschreibung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 8/08 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Gebührenermäßigung, Eigentumsumschreibung
Stichwort:Eigentumsumschreibung
Leitsatz:1. Eine Gebührenermäßigung gem. § 60 Abs. 2 KostO kommt nicht in Betracht, wenn als neue Eigentümer nicht die Abkömmlinge sondern als neuer Eigentümer eine GbR eingetragen wird, deren Gesellschafter die Abkömmlinge des eingetragenen Eigentümers sind.

2. Werden die Namen der Kinder des Kostenschuldners mit dem Zusatz "in BGB-Gesellschaft" in das Grundbuch eingetragen, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstückseigentum der GbR und nicht den Kindern zusteht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 8/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 151/05 vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Schlagworte:Eigentumsumschreibung, Geschäftsfähigkeit, Grundbuchverfahren, Gutachten, Zweifel
Stichwort:Eigentumsumschreibung
Leitsatz:Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Eigentumsumschreibung die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers im Beurkundungszeitpunkt selbständig zu überprüfen. Dabei ist von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit auszugehen. Ergeben sich daran auf Tatsachen gegründete Zweifel, z. B. auf Grund eines Betreuungsgutachtens, können diese durch ein ärztliches Gutachten ausgeräumt werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit nicht geführt werden muss. Ein Zweitgutachten, das auf unzureichender Tatsachenfeststellung beruht und die juristischen Kriterien des § 104 Nr. 2 BGB nicht eindeutig beantwortet, reicht nicht aus zur Zweifelsausräumung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 151/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 414/04 vom 02.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Schlagworte:Eigentumsumschreibung, Geschäftsfähigkeit, Grundbuch
Stichwort:Eigentumsumschreibung
Leitsatz:Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Eigentumsumschreibung die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers im Beurkundungszeitpunkt selbstständig zu überprüfen. Dabei ist von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit auszugehen. Ergeben sich daran auf Tatsachen gegründete Zweifel, z. B. auf Grund eines Betreuungsgutachtens, können diese durch ein ärztliches Gutachten ausgeräumt werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit nicht geführt werden muss. Ein Zweitgutachten, dass nur zum Ergebnis kommt, die Geschäftsunfähigkeit im Beurkundungszeitpunkt könne nicht positiv festgestellt werden, reicht nicht aus zur Zweifelsausräumung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 414/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 W 30/05 vom 20.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Streitwert, Eigentumsumschreibung
Stichwort:Eigentumsumschreibung
Leitsatz:Zum Streitwert bei einer Eigentumsumschreibung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 W 30/05


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