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Eigentumsschutz

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 A 07.40008 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:AEG, GG
Schlagworte:Eisenbahnrechtliche Planfeststellung, vorzeitige Besitzeinweisung, vorzeitige Besitzeinweisung nur zur Vollziehung der im (vollziehbaren) Planfeststellungsbeschluss getroffenen Festsetzungen, sofortiger Beginn von Bauarbeiten, Weigerung, den Besitz zu überlassen, keine planwidrige Regelungslücke, spezifische öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes, Eigentumsschutz
Stichwort:Eigentumsschutz
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 A 07.40008



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 205/06 vom 01.03.2007

Rechtsgebiete:GG, PBefG, PBefGAusglV
Schlagworte:Personenbeförderung, Ausgleichsleistung, Reiseweite, mittlere, Abweichung, Kürzung, Eigentumsschutz, Berufsfreiheit, Gleichheitssatz, Vermittlungsausschuss, Beschlussempfehlungen, Grenzen
Stichwort:Eigentumsschutz
Leitsatz:Zur Verfassungsmäßigkeit von § 45a Abs. 2 Satz 3 PBefG (hier: Jahr 2004), der aufgrund von Art. 24 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) eingeführt wurde.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 205/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 10.05 vom 11.05.2006

Rechtsgebiete:GG, II. WoBauG
Schlagworte:Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin), Auslegung von Verwaltungsakten durch Revisionsgericht, Aufwendungshilfen im sozialen Wohnungsbau (Berlin), Eigentumsschutz, kein - für Option auf Subventionierung, Haushaltsmittel, Sperrung von -, Subventionierung, Einstellung von -, sozialer Wohnungsbau, Förderung von -, Stichtag, Festlegung von - in Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Auslegung durch Revisionsgericht, Vertrauensschutz, kein - in Fortbestand von Subvention, Verwaltungsvorschriften, Grundlage für Subventionierung
Stichwort:Eigentumsschutz
Leitsatz:1. Ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm kann ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus sachlichen Gründen jederzeit geändert werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 <223>). Ein Subventionsempfänger muss grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder eingestellt werden (im Anschluss an BVerwG, a.a.O. S. 227); gerade auch im Bereich der staatlichen Wohnungsbauförderung kann der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm günstigen Rechtslage vertrauen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 <91 f.> m.w.N.).

2. Im Rahmen seiner Freiheit, Subventionen zu gewähren, aber auch wieder einzustellen, ist dem Staat ein weites Gestaltungsermessen eingeräumt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20, 26, 184 und 4/86 - BVerfGE 82, 60 <80> m.w.N.).

3. Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 1 BvR 564, 684, 877, 886, 1134, 1636, 1711/84 - BVerfGE 75, 78 <106>). Hierbei steht der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum im Rahmen der unter Berücksichtigung aller Umstände geltenden Grenze der Zumutbarkeit zu, deren Einhaltung von einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe abhängt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 a.a.O. S. 89 zu gesetzlich festgelegten Stichtagen sowie Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 <285>).

4. Wenn eine Subventionierung Ermessenssache ist, entsprechende Haushaltsmittel aber nicht (mehr) zur Verfügung stehen, darf sie selbst dann zu einem im Übrigen sachgerecht gewählten Stichtag eingestellt werden, wenn davon bereits anhängige, nach bisheriger Subventionspraxis begründete Subventionsanträge betroffen sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 10.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 3.05 vom 21.09.2005

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Berufsständische Versorgung, Berufsunfähigkeit, Eigentumsschutz, Rente, Zahlbetrag, Inflationsausgleich, Dynamisierung, Gleichbehandlung
Stichwort:Eigentumsschutz
Leitsatz:Art. 14 Abs. 1 GG gebietet es, dass der Realwert einer unter Einschluss einer werterhaltenden Dynamisierung erworbenen Berufsunfähigkeitsrente dann nicht mehr durch Maßnahmen des Versorgungsträgers beeinträchtigt wird, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist und die Rente ihre Zweckbestimmung erfüllt, den Lebensstandard des Versorgungsempfängers entsprechend dem Versorgungssystem zu sichern, dem der Empfänger kraft hoheitlicher Anordnung beitreten musste; dies muss jedenfalls so lange gelten, als nicht die Versorgungsleistungen aller Rentenbezieher zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks insgesamt eine systemgerechte Reduzierung erfahren müssen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.05


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