JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigentumsbindung
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, EMRK, VwGO |
| Schlagworte: | Abweichung, Divergenz, Elektrosmog, Gebietserhaltungsanspruch, Gemeinbedarfsfläche, Mobilfunkmast, Wertminderung |
| Stichwort: | Eigentumsbindung |
| Leitsatz: | 1. Die Außerachtlassung eines Rechtssatzes, welchen eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellt hat, stellt nicht automatisch eine Divergenz dar. 2. Eine Fläche für Gemeinbedarf bildet mit benachbarten Wohnbauflächen nicht in jedem Fall "ein Gebiet", in dem der Gebietserhaltungsanspruch (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151) erhoben werden kann. 3. Zur Frage, ob und wann eine Wertminderung einen Abwehranspruch stützt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 184/06 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 17. BImSchV, TA Luft |
| Schlagworte: | Abfall, Emissionsgrenzwert, Immissionskenngrößen, Immissionsprognose, Luftschadstoff, Rauchgasreinigung, Verbrennung |
| Stichwort: | Eigentumsbindung |
| Leitsatz: | 1) Bei den Emissionsgrenzwerten des § 5 Abs. 1 17. BImSchV handelt es sich nicht um nachbarschützende Vorschriften, sondern um auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG verordnete Konkretisierungen der Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG im Hinblick auf Luftverunreinigungen. 2) Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 17. BImSchV, wonach sich die Emissionsgrenzwerte nach Absatz 1 auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 11 vom Hundert (Bezugssauerstoffgehalt) beziehen, steht der Genehmigung einer Mitverbrennungsanlage nicht entgegen, die nach dem Antrag des Anlagenbetreibers mit einem Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von nur 8 vom Hundert betrieben werden soll. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 690/06 | |
| Rechtsgebiete: | GrdstVG |
| Schlagworte: | Landwirtschaftssache, Vorkaufsrecht, Kaufvertrag |
| Stichwort: | Eigentumsbindung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 15 W 39/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, BauGB, BImSchG, 12. BImSchV, Richtlinie 96/82/EG |
| Schlagworte: | Geltungsdauer des Vorbescheids, Hemmung der Geltungsfrist durch Einlegung eines Rechtsbehelfs (offen gelassen), Gebietsbewahrungsanspruch, "baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch", Ausfertigung des Bebauungsplans am Tag der Bekanntmachung, Gebot der Rücksichtnahme, heranrückende Wohnbebauung, unzumutbare Lärmbelastung (verneint), allgemeine immissionsschutzrechtliche Schutz- bzw. Gefahrenabwehrpflicht, unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallender Betriebsbereich, allgemeine Betreiberpflichten, Pflicht zur Verhinderung von Störfällen, Pflicht zur Begrenzung der Auswirkungen eines Störfalls, "Dennoch-Störfall" exzeptioneller Störfall, Maßstab der "praktischen Vernunft" (BVerfG vom 8.8.1978 BVerfGE 49, 89/143), "Restrisiko", Einhaltung von Sicherheitsabständen, auswirkungsbegrenzender Sicherheitsabstand, "Abstandsbereich", Leitfaden "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG" des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit der Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (SFK/TAA) vom 18. Oktober 2005 |
| Stichwort: | Eigentumsbindung |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82). 2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben. 3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst. 4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 04.1232 | |
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