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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 12.99 vom 11.01.2001

Rechtsgebiete:GG, FStrG, BayVerf
Schlagworte:Planfeststellung, Gemeinde, Eigentum der Gemeinde, Klagebefugnis der Gemeinde, Planungshoheit.
Stichwort:Eigentum der Gemeinde
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf deren enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (wie Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388). Das die Rechtsverhältnisse der Gemeinden regelnde bayerische Landesrecht führt zu keinem anderen Ergebnis.

2. Auch einer Gemeinde, deren Entwicklungsmöglichkeiten bereits durch andere Flächeninanspruchnahmen erheblich eingeschränkt sind, kann zugemutet werden, sich bei ihrer weiteren Planung auf eine wichtigen überörtlichen Belangen dienende Bundesautobahn einzustellen.

Urteil des 4. Senats vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 12.99




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