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Eigentum

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10713/08.OVG vom 08.07.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Grundeigentum, Eigentum, Betrieb, Gartenbaubetrieb, Existenz, Existenzgefährdung, Straße, Ersatzfläche, Enteignung, Ersatzlandenteignung, Enteignungsverfahren, Abwägung, Nullvariante, Alternative, Zufahrt
Stichwort:Eigentum
Leitsatz:1. Zur gemeinsamen Planung einer Straße durch zwei benachbarte Gemeinden.

2. Kann die Verwirklichung eines Straßenbauvorhabens zur Existenzgefährdung eines gartenbaulichen Betriebs führen, handelt die Gemeinde im Rahmen der darauf bezogenen Bauleitplanung abwägungsfehlerfrei, wenn die Möglichkeit besteht, geeignetes Ersatzland in ausreichendem Umfang zu verschaffen. Einzelheiten der Inanspruchnahme des Betriebsgeländes bleiben einem nachfolgenden Enteignungsverfahren - etwa durch eine Ersatzlandenteignung (§ 90 BauGB) - vorbehalten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10713/08.OVG



BAG – Beschluss, 5 AZB 8/09 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, VVG 2008
Schlagworte:Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug, Rechtsweg
Stichwort:Eigentum
Leitsatz:Nimmt ein Versicherungsunternehmen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz für die Beschädigung des vom Arbeitgeber geleasten Firmenfahrzeugs aus übergegangenem Recht des Leasinggebers in Anspruch, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben.
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 8/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 127/06 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB, GG
Schlagworte:Abwägung, Alternativenprüfung, Eigentum, Parkplatz
Stichwort:Eigentum
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Abwägung, wenn ein seit fast 20 Jahren als Kerngebiet baulich nutzbares, bislang unbebautes Grundstück nunmehr als öffentlicher Parkraum festgesetzt werden soll (Fortführung d. Senatsurt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 127/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 9/06 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:BauGB, GG
Schlagworte:Abwägungsmangel, Alternativenprüfung, Begründung (Bebauungsplan), Eigentum, Erforderlichkeit, Parkplatz, Verkaufsbereitschaft
Stichwort:Eigentum
Leitsatz:1. Eine Bauleitplanung ist im Zweifel im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, wenn die Gemeinde ein akutes städtebauliches Problem aufgreifen will, aber kein Konzept dafür aufweisen kann, wie die deutlich manifestierte mangelnde Verkaufsbereitschaft des Eigentümers des dafür benötigten Grundstücks zu überwinden wäre.

2. Zu den nach § 2a BauGB in der Begründung zum Bebauungsplan darzulegenden Auswirkungen gehört bei der "Wegplanung" eines Wohn- und Geschäftshauses zugunsten eines Parkplatzes auch der Umstand, dass damit die Nutzungsvorstellungen eines neuen Eigentümers konterkariert werden.

3. Unbeschadet des § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB können erhebliche Defizite der Planbegründung den Schluss auf Abwägungsmängel rechtfertigen. Eine Bagatellisierung der Inanspruchnahme privaten Eigentums in der Planbegründung und in der als Abwägungsgrundlage gefertigten Stellungnahme zu den Einwendungen des betroffenen Eigentümers lässt darauf schließen, dass die Gemeinde von einer (im Sinne von BVerfGE 18, 85, 92) grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Bedeutung des Eigentumsgrundrechts ausgegangen ist.

4. In solchen Fällen bedarf es keines weiteren Beleges mehr, dass der Abwägungsmangel im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 9/06


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