JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigentümerverschiedenheit
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, Vorausleistungspflicht, Erschließungsbeitragsvorausleistung, Vorausleistungsbescheid, Vorteil, Erschließungsaufwand, Erschließungsanlage, Verteilung, Aufwandsverteilung, Grundstück, Wegeparzelle, Gewerbebetrieb, Gesamtgrundstücksfläche, gewerbliche Nutzung, Lagerplatz, Betriebsgrundstück, Nutzbarkeit, Bauunternehmung, einheitliche Nutzung, wegemäßige Erschließung, Zufahrt, Zuwegung, Festsetzung, Bebauungsplan, erschlossenes Grundstück, Erschlossensein, Beitragspflicht, Anbaustraße, Bebaubarkeit, Bauland, Erreichbarkeit, Erreichbarkeitserfordernis, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, Angewiesensein, Eigentümeridentität, Eigentümerverschiedenheit, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigter, Gesellschafter, Komplementär, Komplementär-GmbH, GmbH, GmbH & Co. KG |
| Stichwort: | Eigentümerverschiedenheit |
| Leitsatz: | Schmale, aber gewerblich nutzbare Grundstücke (Wegeparzellen) sind in die Verteilung des Erschließungsaufwands einzubeziehen, wenn es sich dabei nicht um Grundflächen einer selbständigen oder unselbständigen Erschließungsanlage handelt. Hinterliegergrundstücke, denen ein Anliegergrundstück die Erreichbarkeit in dem baurechtlich erforderlichen Umfang und damit die wegemäßige Erschließung vermittelt, können auch dann i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen sein, wenn die Eigentümer von Anlieger- und Hinterliegergrundstücken verschieden sind. Hat es der Eigentümer der Hinterliegergrundstücke in der Hand, die baurechtlichen Erreichbarkeitserfordernisse unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks zu erfüllen, sind (auch) die Hinterliegergrundstücke in die Aufwandsverteilung einzustellen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10578/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AO, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Eigentümeridentität, Eigentümerverschiedenheit, Erschlossensein, Hinterliegergrundstück, Missbrauch, Zufahrt, einheitliche Nutzung |
| Stichwort: | Eigentümerverschiedenheit |
| Leitsatz: | Zur Frage der Bebaubarkeit eines 5,5 m breiten Grundstücksstreifens, von dem 5 m innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen liegen (§ 23 Abs. 5 BauNVO). Steht das Anliegergrundstück im Eigentum von Eheleuten, dagegen das Hinterliegergrundstück im Eigentum nur eines der Ehepartner, ist - entsprechend den vom BVerwG entwickelten Grundsätzen - von der Fallgruppe der Eigentümerverschiedenheit auszugehen. In Fällen der Eigentümerverschiedenheit führt allein der Gesichtspunkt der einheitlichen Nutzung von Vorder- und Hinterliegergrundstück nicht dazu, auch das Hinterliegergrundstück in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einzubeziehen. Von einem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 Satz 2 AO kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Anliegergrundstück von einem Voreigentümer in ein Anlieger- und ein Hinterliegergrundstück aufgeteilt worden ist und Eheleute diese von ihnen vorgefundene Grundstücksgestaltung ausnutzen, um unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an Vorder- und Hinterliegergrundstück zu begründen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 184/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBO SH |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, erstmalige endgültige Herstellung, Hinterlieger, Bebaubarkeit, Baulast, Eigentümerverschiedenheit |
| Stichwort: | Eigentümerverschiedenheit |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 9 A 341/01 | |
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