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Eigentümeridentität

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 269/07 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:ThürKAG
Schlagworte:Beitrag, Ausbaubeitrag, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, gefangenes Grundstück, Eigentümeridentität
Stichwort:Eigentümeridentität
Leitsatz:Zur Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität (Ausbaubeitragsrecht)
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 269/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 230/06 vom 03.04.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Ausbaubeitrag, Straßenausbaubeitrag, Hinterliegergrundstück, Anliegergrundstück, Eigentümeridentität
Stichwort:Eigentümeridentität
Leitsatz:Der Gesichtspunkt der Eigentümeridentität ist bei Hinterliegergrunstücken, die an eine eigene Ausbaustraße angrenzen, nicht ohne weiteres ausreichend, sie durch die ausgebaute Verkehrsanlage als bevorteilt anzusehen (Abweichung von der Rechtsprechung des 2. Senats).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 230/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:BauGB, HBO, BGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Hinterliegergrundstück, Vorderliegergrundstück, Anliegergrundstück, einheitliche Nutzung, Eigentümeridentität, teilweise Eigentümeridentität, teilweise Personenidentität, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Erreichbarkeitsanforderungen, Baulast, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Vereinigung der Grundstücke, grenzüberschreitende Nutzung, Umzäunung, Plattenweg, Gartennutzung
Stichwort:Eigentümeridentität
Leitsatz:Ein Hinterliegergrundstück ist bei einheitlicher Nutzung mit dem an die Erschließungsstraße angrenzenden Anliegergrundstück auch dann erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 Satz 1 und § 133 Abs. 1 BauGB, wenn es in der Hand (schon) nur eines von mehreren Miteigentümern des Hinterliegergrundstücks liegt, der zugleich Alleineigentümer des Anliegergrundstücks ist, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit des Hinterliegergrundstücks zu erfüllen (Fortentwicklung zum Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157 <160 ff.>).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 189/06 vom 18.07.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Dienstbarkeit, Eigentümeridentität, Hinterliegergrundstück, Straßenausbaubeitrag, Vorausleistung, Vorderliegergrundstück, Wohnrecht
Stichwort:Eigentümeridentität
Leitsatz:Bei Eigentümeridentität in Bezug auf Vorder- und Hinterliegergrundstück ist die Heranziehung für das Hinterliegergrundstück zu einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Straße vor dem Vorderliegergrundstück nicht rechtmäßig, wenn der Eigentümer einem Dritten am Vorderliegergrundstück eine - im Grundbuch eingetragene - beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Form eines lebenslangen Wohnrechts (§ 1093 BGB) mit ausschließlichem Nutzungsrecht für Hof und Garten eingeräumt hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 189/06


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