JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigentümergemeinschaft
| Rechtsgebiete: | WEG, KV M-V, BauGB |
| Schlagworte: | Eigentümergemeinschaft, planerische Abwägung |
| Stichwort: | Eigentümergemeinschaft |
| Leitsatz: | 1. Eine Gemeinde kann Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sein, um in der Anlage eine gemeindliche Einrichtung zu betreiben (hier: Multifunktionshalle). 2. Ist eine Gemeinde Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, kann die Eigentümerversammlung den Verwalter nicht mit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan dieser Gemeinde beauftragen. 3. Ein Gewerbetreibender hat im Rahmen der Abwägung in einem Bauleitplanverfahren weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig. Ein solches Vertrauen kann auch nicht in der Vereinbarung einer Eigentümergemeinschaft mit der Gemeinde gesehen werden, da dies mit § 2 Abs. 2 BauGB a.F./ § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. nicht vereinbar wäre. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 K 8/04 | |
| Rechtsgebiete: | HBO, HVwVfG |
| Schlagworte: | Beseitigung, Eigentümergemeinschaft, Lagerraum, Legalisierungswirkung, Nichtigkeit, Straftat |
| Stichwort: | Eigentümergemeinschaft |
| Leitsatz: | Die bauaufsichtliche Anordnung der Beseitigung eines einer Wohnungseigentümerschaft gehörenden illegalen Lagerraums verlangt keine Straftat und ist nicht nichtig. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 2116/03 | |
| Rechtsgebiete: | DSchG, PolG, WEG |
| Schlagworte: | Miteigentümer, Erhaltungspflicht, Sicherungsanordnung, Baudenkmal, Teilungserklärung, GmbH, Bauträgerin, Zustandsstörer, Verhaltensstörer, unmittelbare Verursachung, Legalisierungsprinzip, Auswahlermessen, Störerauswahl, Dachreparatur, Eigentümergemeinschaft, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Miteigentum, Zuwendung, Sachgesamtheit, Zumutbarkeit, Interessenabwägung |
| Stichwort: | Eigentümergemeinschaft |
| Leitsatz: | Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten (§ 6 S. 1 DSchG). Für die Bestimmung der Zumutbarkeit einer denkmalschutzrechtlichen Sicherungsanordnung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrundezulegen. Bei einem als Sachgesamtheit eingetragenen Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung (§ 12 Abs. 1 DSchG) darf nicht isoliert auf das Gebäude abgestellt werden, an dem Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen sind; vielmehr muss eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtung der Sachgesamtheit vorgenommen werden. Bei der Ermittlung des zumutbaren Erhaltungsaufwands sind auch staatliche Zuschüsse sowie steuerliche Vergünstigungen zu berücksichtigen. Eine denkmalschutzrechtliche Anordnung zur Sicherung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Daches eines Kulturdenkmals kann an jeden Wohnungseigentümer unabhängig von der konkreten Lage seiner Wohnung innerhalb der Sachgesamtheit ergehen. Soweit die Eigentümer oder Besitzer durch zivilrechtliche Regelungen im Innenverhältnis von Instandsetzungsverpflichtungen befreit sind, kann eine derartige Vereinbarung die öffentlich-rechtliche Erhaltungspflicht nach § 6 Satz 1 DSchG grundsätzlich nicht aufheben. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 190/03 | |
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