JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis), Ausweisungsgrund, Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Regelerteilungsvoraussetzungen |
| Stichwort: | Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten |
| Leitsatz: | Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG kann nur bei Vorliegen der allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG verlängert werden. Die Ausländerbehörde kann bei ihrer Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG nicht von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG absehen; § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist in diesen Fällen (zur Begründung eines eigenständigen, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten) nicht anwendbar (noch offen gelassen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2007 - 18 E 881/07 -, juris). Zu den Anforderungen eines Ausnahmefalls von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 274/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisefrist, Besondere Härte, Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Verlängerung |
| Stichwort: | Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten |
| Leitsatz: | Zur Möglichkeit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, wenn der stammberechtigte Ausländer lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis war und die eheliche Lebensgemeinschaft vor dem 1. Januar 2005 aufgehoben wurde. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 112/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AuslG |
| Schlagworte: | Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnisfiktion, freiwillige Ausreise, vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, besondere Härte |
| Stichwort: | Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten |
| Leitsatz: | 1. Eine durch die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung erloschene Fiktionswirkung nach § 69 Abs. 3 AuslG wird durch die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines gegen den ablehnenden Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs nicht mit der Folge wiederhergestellt, dass der Aufenthalt des Ausländers (wieder) als erlaubt gilt (BVerwG, Urteil vom 1.2.2000 - 1 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 540; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -, BWVPr 1992, 91 und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 -, InfAuslR 1992, 352). 2. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kommt nach freiwilliger, nicht unter dem Druck einer drohenden Abschiebung erfolgten Ausreise (hier: Ausreise zum Zweck der Eheschließung im Heimatland) nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern nur nach § 123 VwGO in Betracht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 1618/03 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Besondere Härte |
| Stichwort: | Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten |
| Leitsatz: | 1. Bei der zweiten Alternative des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft wegen der Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten) handelt es sich um die Regelung einer eigenständigen Fallgruppe, die die in der ersten Alternative angesprochenen Fallgestaltungen ergänzt, den Begriff der besonderen Härte also erweitert. 2. Von Misshandlungen seitens des anderen Ehegatten, die das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar gemacht haben, müssen daher keine Folgewirkungen ausgehen, die eine Erfüllung der Rückkehrverpflichtung erschweren. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 2798/02 | |
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