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eigenständige Bewertung einer postgradual absolvierten Weiterbildung

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BSG – Urteil, B 6 KA 68/04 R vom 31.08.2005

Rechtsgebiete:SGB V, PsychThG, PsychThRL, BMV-Ä, GG
Schlagworte:Vertragspsychotherapeutische Versorgung, approbierter psychologischer Psychotherapeut nach Übergangsrecht, Führung des erforderlichen Fachkundenachweises für Eintragung ins Arztregister, Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren nach Abschluss des Hochschulstudiums, Prüfung des Fachkundenachweises durch Kassenärztliche Vereinigung, eigenständige Bewertung einer postgradual absolvierten Weiterbildung, Erfordernis des postgradualen Erwerbs der Fachkunde ist verfassungsgemäß
Stichwort:eigenständige Bewertung einer postgradual absolvierten Weiterbildung
Leitsatz:1. Auch die nach Übergangsrecht approbierten Psychologischen Psychotherapeuten können den zur Eintragung in das Arztregister erforderlichen Fachkundenachweis nur führen, wenn sie eine Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren nach Abschluss des Hochschulstudiums absolviert haben.

2. Der Kassenärztlichen Vereinigung ist es trotz der Drittbindungswirkung der Approbationsentscheidung nicht verwehrt, bei der Prüfung des Fachkundenachweises das Vorliegen einer postgradual absolvierten Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren eigenständig zu bewerten.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 68/04 R




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