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eigenständige Betrachtung bei mehreren Betrieben oder mehreren Beteiligungen des Steuerpflichtigen

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BFH – Urteil, IV R 72/02 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:EStG i.d.F. des StBereinG 1999
Schlagworte:Schuldzinsenkürzung bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 - gesellschafterbezogene Betrachtung unter Einbeziehung von Ergänzungsbilanzen und Sonderbetriebsvermögen - anteiliger Mindestabzug - eigenständige Betrachtung bei mehreren Betrieben oder mehreren Beteiligungen des Steuerpflichtigen - kein Wegfall der tatsächlichen Feststellungen bei Aufhebung der Vorentscheidung nach Änderung des angefochtenen Bescheides während des Revisionsverfahrens
Stichwort:eigenständige Betrachtung bei mehreren Betrieben oder mehreren Beteiligungen des Steuerpflichtigen
Leitsatz:Die Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 ist bei Mitunternehmerschaften zwar gesellschafterbezogen zu bestimmen. Gleichwohl steht der sog. Mindestabzug nach Satz 5 der Vorschrift (jetzt: Satz 4) nicht jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu; er ist vielmehr entsprechend den Schuldzinsenanteilen der einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 72/02




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