JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigenkonsum
| Rechtsgebiete: | GG, StPO |
| Stichwort: | Eigenkonsum |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 2225/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EMRK, AufenthG |
| Stichwort: | Eigenkonsum |
| Leitsatz: | 1. Eine nach der Vorschrift in § 53 Nr. 2 AufenthG zwingende Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen und hier aufgewachsenen Ausländers, der keinen besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 AufenthG genießt, kann im Einzelfall wegen Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rechtswidrig sein. 2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung, die wegen Betäubungsmittelkriminalität erfolgt, der Umstand erheblich, ob Handeltreiben oder (bloßer) Erwerb und Konsum vorliegen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 166/04 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Stichwort: | Eigenkonsum |
| Leitsatz: | Die Überschreitung der Frist des § 118 Abs. 5 StPO zwingt nicht zu einer Haftentlassung des Beschuldigten. Sie kann ggfs mit der (Untätigkeits-)Beschwerde angefochten werden. |
| Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 2 Ws 31/09 | |
| Rechtsgebiete: | FreizügG EU, AuslG 1990, EWGRL 64/221, EMRK, LVwVfG |
| Schlagworte: | Ausweisung, Sperrwirkung, Rücknahme, Rücknahmeermessen, Befristung, Befristungsermessen, Widerspruchsverfahren, Vier-Augen-Prinzip, Unionsbürger |
| Stichwort: | Eigenkonsum |
| Leitsatz: | 1. Ausweisungen von Unionsbürgern waren - sofern kein dringender Fall vorlag - wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG formell rechtswidrig, wenn zwar ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde, Ausgangs- und Widerspruchsbehörde aber identisch waren. In diesem Fall wurde das gemeinschaftsrechtlich gebotene Vier-Augen-Prinzip nicht gewahrt (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - Rs. C-482/01 und C-493/01 [Orfanopoulos und Oliveri] - Slg. 2004, I-5257). 2. Im Rahmen der bei Befristungsentscheidungen nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU zu treffenden Ermessensentscheidung über die Länge der Frist ist es, wenn der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Befristungsantrag in Strafhaft befindet oder vor kurzem befunden hat, in der Regel geboten, die Strafvollstreckungsakten und die Gefangenenpersonalakten beizuziehen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1453/07 | |
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