JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigenkapitalersatz
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Schlagworte: | Eigenkapitalersatz, verbundenes Unternehmen |
| Stichwort: | Eigenkapitalersatz |
| Leitsatz: | 1. Den Eigenkapitalersatzregeln unterfallen auch Darlehen oder gleichstehende Rechtshandlungen, die nahe Familienangehörige im wirtschaftlichen Ergebnis letztlich aus dem Vermögen des Gesellschafters aufbringen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Gesellschafter mit seiner Ehefrau in GbR der Gesellschaft ein zuvor in seinem Alleineigentum stehendes Grundstück als Betriebsgrundstück vermietet und die Ehefrau die Gegenleistung für die Übertragung des Miteigentums allein aus den künftig entstehenden Gewinnbezugsrechten erbringen soll. 2. Die Leistung eines verbundenen Unternehmens, das der Gesellschaft ein Darlehen o.ä. zur Verfügung stellt, kann den eigenen Leistungen eines Gesellschafters nach den Eigenkapitalersatzregeln insbesondere bei einer Betriebsaufspaltung gleichgestellt werden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen durch sachliche und personelle Verflechtungen eng verbunden sind. Das kann im Einzelfall auch dann der Fall sein, wenn die Gesellschafter der Betriebsgesellschaft in der Besitzgesellschaft nur 50% der Anteile halten, allerdings dort als alleinige Geschäftsführer bestellt sind. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 128/06 | |
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Schlagworte: | Eigenkapitalersatz, Rückgewähr von Gegenständen |
| Stichwort: | Eigenkapitalersatz |
| Leitsatz: | 1. Nach §§ 30, 31 GmbHG muss der im Zeitpunkt der Vermögensübertragung vorhandene Wert des Gesellschaftsvermögens bis zur Höhe der Stammkapitalziffer wieder hergestellt werden. Sofern dieses Ziel durch Rückübertragung des weggegebenen Vermögensgegenstandes nicht erreicht werden kann, weil dieser inzwischen an Wert verloren hat, hat der Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen durch Geldzahlung wieder aufzufüllen. 2. Der Gesellschafter trägt dieses Risiko einer Wertminderung des Gegenstandes ausnahmsweise nicht, sofern diese auch dann eingetreten wäre, wenn sich der Gegenstand noch im Vermögen der Gesellschaft befunden hätte. Anderenfalls erhielte die Gesellschaft letztlich mehr, als ihr verblieben wäre, wenn es eine das Stammkapital beeinträchtigende Handlung nicht gegeben hätte; eine solche "Besserstellung" bezwecken indes die Kapitalschutzregeln nicht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 172/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GmbHG, InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzantragspflicht, Insolvenzverschleppung, Eigenkapitalersatz, Rangrücktrittserklärung, Quotenschaden |
| Stichwort: | Eigenkapitalersatz |
| Leitsatz: | Eine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung einer GmbH entfällt nicht durch Gewährung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens, wenn der darlehensgewährende Gesellschafter keine Rangrücktrittserklärung abgegeben hat. Hierbei ist es unerheblich, dass der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 166/03 | |
"Eigenkapitalersatz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum