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Eigenkapitalauszehrung

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BAG – Urteil, 3 AZR 83/99 vom 23.05.2000

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung
Stichwort:Eigenkapitalauszehrung
Leitsatz:1. Verdiensteinbußen, die sich am Anpassungsstichtag nicht mehr auswirken, spielen für die reallohnbezogene Obergrenze nach § 16 BetrAVG keine Rolle.

2. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung richtet sich zwar nach dem vorhandenen Eigenkapital. Eine unzureichende Eigenkapitalverzinsung ist aber nicht der einzige Grund, der nach § 16 BetrAVG eine Nichterhöhung der Betriebsrente rechtfertigen kann. Die fehlende Belastbarkeit des Unternehmens kann sich auch aus einer Eigenkapitalauszehrung ergeben. Verlustvorträge sind dabei zu berücksichtigen.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 83/99




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