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Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer Personengesellschaft

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 107/07 vom 30.10.2008

Rechtsgebiete:AO, InvZulG, BGB
Schlagworte:Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer Personengesellschaft - GmbH
Stichwort:Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer Personengesellschaft
Leitsatz:Anträge einer Personengesellschaft auf Investitionszulage haben deren "besonders Beauftragte" zu unterschreiben. Als "besonders Beauftragter" einer GmbH & Co. KG kommt neben der Komplementär-GmbH --vertreten durch ihren Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter-- auch ein Kommanditist in Betracht, dem die Wahrnehmung der steuerlichen Vertretung der KG wirksam übertragen wurde.
Volltext: BFH - Urteil, III R 107/07




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