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eigene Sachkunde des Tatsachengerichts

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 134.00 vom 15.10.2001

Rechtsgebiete:VwGO, ZHG, BAFöG
Schlagworte:Approbation als Zahnarzt, Ausbildung im Ausland, Sachverhaltsaufklärung, eigene Sachkunde des Tatsachengerichts
Stichwort:eigene Sachkunde des Tatsachengerichts
Leitsatz:1. Nimmt das Tatsachengericht für die Beurteilung der Gleichwertigkeit eines durch zahnärztliche Ausbildung im Ausland erlangten Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand nach Ausbildung im Inland eine besondere Sachkunde für sich in Anspruch, so muss sich diese auf beide zu vergleichenden Ausbildungen beziehen.

2. Die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 2 Abs. 2 ZHG bemisst sich nach objektiven Umständen im Hinblick auf den vom Antragsteller absolvierten Ausbildungsgang, nicht nach seinen - durch Prüfung zu ermittelnden - Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 134.00




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