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Eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 151/07 vom 05.06.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts, Änderung des Konkurrenzverhältnisses
Stichwort:Eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts
Leitsatz:Die Vorschrift des § 354 Abs. 1 a StPO ist auch bei einer Änderung des Konkurrenzverhältnisses anwendbar. Wird auf Tateinheit statt Tatmehrheit erkannt, so kann das Revisionsgericht die Gesamtstrafe als Einzelstrafe aufrecht erhalten, wenn anzunehmen ist, dass der Tatrichter auf sie erkannt hätte, ebenso, wenn statt Tateinheit eine einheitliche Tat vorliegt. Gleiches gilt, wenn statt der angenommenen Tatmehrheit eine einheitliche Tat anzunehmen ist, soweit der Tatrichter auf eine Einzelstrafe in Höhe der verhängten Gesamtstrafe erkannt hätte.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 151/07




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