JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > eigene Rechtsverletzung
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG, VwGO |
| Schlagworte: | eigene Rechtsverletzung, Eivernehmen, Ersetzung, kommunale Planungshoheit, Konfliktregelung, Popularklage |
| Stichwort: | eigene Rechtsverletzung |
| Leitsatz: | 1. Nach systematischer und teleologischer Auslegung von § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist die Verweisung auf die §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB - einschränkend - dahin zu konkretisieren, dass die Gebietskörperschaft ihr gemeindliches Einvernehmen nur dann versagen darf, wenn die dort genannten Belange - auch - dem Schutz ihrer subjektiven, die Einvernehmensregelung begründenden Planungsrechte dienen und diese tatsächlich verletzt sind. 2. Der Umstand, dass weder das BauGB noch die Fachgesetze "Konfliktregelungen" dafür enthalten, wie im Fall einer Divergenz zwischen Fachbehörde und Gemeinde zu verfahren wäre, belegt, dass die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung nicht berechtigt sein soll, fachbehördlich geregelte öffentliche Interessen aufzurufen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 1523/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Eigene Rechtsverletzung, Einvernehmen, Ersetzung, Kommunale Planungshoheit, Maßgeblicher Zeitpunkt, Windkraftanlage |
| Stichwort: | eigene Rechtsverletzung |
| Leitsatz: | 1. Rechtsschutz gegen die Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB kann die Gemeinde nur erreichen, wenn sie geltend machen kann, durch den Ersetzungsakt gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in eigenen Rechten verletzt zu sein. Dies setzt voraus, dass sie in einem durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Recht, vornehmlich der kommunalen Planungshoheit, verletzt ist. 2. Die Anforderungen an die eigene Rechtsverletzung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO sind bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernnehmens nicht weiter zu fassen als bei der gemeindlichen Anfechtung eines einen Dritten begünstigenden Verwaltungsaktes. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung eines Ersetzungsaktes gemäß § 36 BauGB ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 634/06 | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG, VwGO |
| Schlagworte: | Anhörungsversammlung, Anordnung, Dritte, eigene Rechtsverletzung, Flurbereinigung, Verfahrensfehler |
| Stichwort: | eigene Rechtsverletzung |
| Leitsatz: | Ein in geeigneter Weise im Sinne des § 5 Abs. 1 FlurbG zur Anhörungsversammlung geladener Grundstückseigentümer kann mit der Anfechtung des Flurbereinigungsbeschlusses nicht mit Erfolg zulasten Dritter erfolgte Verfahrensfehler bei der Anhörung aufrufen. Zur Frist zwischen Einladung und Abhaltung der Anhörungsversammlung |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 23 F 2878/02 | |
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