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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 782/02 vom 24.09.2002

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, tödlicher Verkehrsunfall, Strafzumessung, eigene Nachteile durch die Tat, Unfall, eigene Unfallfolgen, Tod des Unfallgegners erst nach geraumer Zeit, Ursachenkette für Tod
Stichwort:eigene Nachteile durch die Tat
Leitsatz:Zwar hat der Tatrichter bei der Strafzumessung einen weiten Bewertungsspielraum, gleichwohl ist eine eingehende Abwägung der wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen erforderlich. Das gilt auch in Fällen wie hier, in denen die durch Alkohol im Straßenverkehr hervorgerufenen Gefahren und Schäden grundsätzlich ein nachdrückliches und energisches Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden erfordern).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 782/02




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