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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 649/03 vom 25.11.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, Deutsch, deutsche Sprache, Ausländer, Erkundigungspflicht, eigene eidesstattliche Versicherung, Glaubhaftmachung
Stichwort:eigene eidesstattliche Versicherung
Leitsatz:Die Frage, ob einem sprachunkundigen Ausländer bei Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung zu gewähren ist, ist danach zu beurteilen, ob dieser sich in hinreichender Weise darum bemüht hat, Kenntnis vom Inhalt einer ihn belastenden Entscheidung und der dazugehörigen Rechtsmittelbelehrung zu erlangen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 649/03




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