JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigenbetrieb
| Rechtsgebiete: | LSA-EigBetrG, LSA-GO, VwGO |
| Schlagworte: | Beauftragung, Bedienstete, Betriebsleitung, Eigenbetrieb, Gemeindebedienstete, Prozessfähigkeit, Vertretung, Vollmacht |
| Stichwort: | Eigenbetrieb |
| Leitsatz: | 1. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Eigenbetriebsgesetz Sachsen-Anhalt - EigBetrG LSA - gilt auch für die Prozessvertretung von Gemeinden in Angelegenheiten des Eigenbetriebes und überlagert § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde wird dann i.S.d. § 62 Abs. 3 VwGO durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebes vertreten. 2. Als Bedienstete i.S.d. § 7 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 EigBetrG LSA sind nur bei dem Eigenbetrieb beschäftigte Bedienstete einer Gemeinde i.S.d. § 11 EigBetrG LSA anzusehen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 272/07 | |
| Rechtsgebiete: | EnWG |
| Stichwort: | Eigenbetrieb |
| Leitsatz: | Der gemeinsame übergeordnete Geschäftszweck i.S. des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG setzt eine funktionale Verbindung der an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher voraus. |
| Volltext: BGH - Beschluss, EnVR 55/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, ArbGG, SGB IX |
| Schlagworte: | Diskriminerung, Vermutung, Schwerbehindeter, behinderter Mensch, Einstellung, Vorstellungsgespräch, öffentlicher Dienst, Eignung |
| Stichwort: | Eigenbetrieb |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2/1 Sa 554/08 | |
| Rechtsgebiete: | ThürVwKostG, ThürWG, ThürKO, ThürKAG, ThürKGG |
| Schlagworte: | Verwaltungsgebühren, persönliche Gebührenfreiheit, Zweckverbände, Eigenbetrieb, umlagefähige Gebühr, kommunale Körperschaft, Kalkulation, ansatzfähige Kosten |
| Stichwort: | Eigenbetrieb |
| Leitsatz: | 1. Zweckverbände sind kummunale Körperschaften im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG. 2. § 3 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. ThürVwKostG greift bereits dann ein, wenn Dritte mit der gegenüber dem Zweckverband erhobenen Gebühr auch nur mittelbar, insbesondere durch Einstellen als Rechnungsfaktor in allgemeine Gebühren, Beiträge oder private Entgelte, belastet werden können. Ob die Gebühr tatsächlich auf Dritte umgelegt wird, ist dagegen unerheblich. 3. § 3 Abs. 2 Nr. 3 2. Halbsatz ThürVwKostG führt nicht zur Gebührenfreiheit, wenn der Eigenbetrieb die bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten seiner kommunalen Körperschaft erhobene Gebühr auf Dritte umlegen kann. Er wird genauso behandelt, wie sein richtlicher Träger "kommunale Körperschaft". Auch für ihn entfällt die Gebührenbefreiung, wenn er die Verwaltungsgebühr auf Dritte umlegen kann. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 896/07 | |
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