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Eigenbeteiligung der Versicherten: Anspruchsgrundlage für die Heranziehung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 505/04 vom 18.10.2005

Rechtsgebiete:BMT-AW II für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt, Konsolidierungs-TV für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Eigenbeteiligung der Versicherten: Anspruchsgrundlage für die Heranziehung, Tarifauslegung
Stichwort:Eigenbeteiligung der Versicherten: Anspruchsgrundlage für die Heranziehung
Leitsatz:§ 35 BMT-AW II räumt dem Arbeitgeber ein Wahlrecht ein, wie er den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zusatzversorgung erfüllt. Eine Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Beiträgen sieht der Tarifvertrag nur vor, wenn der Arbeitgeber die Gruppenversicherung bei dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU) oder die Versicherung bei einer anderen Versorgungseinrichtung wählt, nicht aber für den Fall, dass sich der Arbeitgeber für die Versicherung bei einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse entscheidet.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 505/04




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