JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eigenbeteiligung
| Rechtsgebiete: | AMG, AMPreisV |
| Schlagworte: | Apothekenabgabepreis, Arzneimittel, Arzneimittelpreisbindung, Eigenbeteiligung, Preisbindung, Stundung, Zuzahlungsgutschein, Zuzahlungsverzicht |
| Stichwort: | Eigenbeteiligung |
| Leitsatz: | Eine Stundung der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch eine Apotheke mit dem Ziel, den Versicherten den Bezug der Arzneimittel gerade bei dieser Apotheke wirtschaftlich günstiger erscheinen zu lassen, verstößt gegen die Arzneimittelpreisbindung. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 162/08 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, AMPreisV, HWG, SGB V |
| Schlagworte: | Apothekenabgabepreis, Arzneimittel, Eigenbeteiligung, Preisbindung, Zuzahlungsgutschein |
| Stichwort: | Eigenbeteiligung |
| Leitsatz: | 1. Die Ausgabe und spätere Einlösung von "Zuzahlungsgutscheinen" durch Apotheken, mit denen den gesetzlich Krankenversicherten die vorgeschriebene Eigenbeteiligung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erspart werden soll, verstößt auch dann gegen die Arzeimittelpreisbindung, wenn die Gutscheine von kooperierenden Krankenkassen abgestempelt und an ihre Versicherten weitergegeben werden. Die Verrechnung von Zuzahlungsgutscheinen stellt einen unzulässigen Rabatt auf den verbindlichen Apothekenabgabepreis dar. 2. Eine dieser Abrechnungspraxis zugrunde liegende Kooperationsvereinbarung zwischen einer Apotheke und einer Krankenkasse sperrt die Anwendbarkeit der arzneimittelrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung dieses Verhaltens im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Apothekenaufsicht nicht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 61/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, LBVAnpG 2007/2008, BVO |
| Schlagworte: | Alimentation, Alimentationsgrundsatz, Alimentationsprinzip, Amtsangemessenheit, Beamter, Beihilfe, Beihilfen, Beihilfenverordnung, Besoldung, Bezüge, Dienstherr, Eigenbeteiligung, Familie, Feststellungsklage, Früherkennungsuntersuchung, Fürsorge, Fürsorgepflicht, Gesetzgeber, Gestaltungsspielraum, Gleichheitssatz, Gleichheitsgebot, Kostendämpfung, Kostendämpfungspauschale, Nettobesoldung, Nettobezüge, Normenklarheit, Pauschale, Rechtssicherheit, Rückwirkung, Rückwirkungsverbot, Selbstbehalt, Untersuchung, Vertrauen, Vertrauensschutz, Vorsorgeuntersuchung |
| Stichwort: | Eigenbeteiligung |
| Leitsatz: | 1. Die vom Landesgesetzgeber rückwirkend in Kraft gesetzte beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale des Art. 13 LBVAnpG 2007/2008 erfüllt zwar die Voraussetzungen einer echten Rückwirkung, sie verletzt das verfassungs-rechtliche Rückwirkungsverbot jedoch nicht. 2. Eine Verletzung des Alimentationsprinzips durch die pauschale Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten muss der Beamte mit der Feststellungsklage auf amtsangemessene Besoldung geltend machen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 -). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 K 67/07.KO | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, Sondersatzung, Eigenbeteiligung, Verteilungsmaßstab |
| Stichwort: | Eigenbeteiligung |
| Leitsatz: | 1. Die Umgestaltung einer Ortsstraße zum Fußgängerbereich ist auch dann eine nach Art. 5 Abs. 1 KAG beitragsfähige Verbesserung, wenn mit ihr zugleich städtebauliche Ziele wie die Gestaltung des Ortsbilds und die Förderung des ÖPNV durch Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle verfolgt werden. 2. Beitragsbegründender Vorteil für ein anliegendes Grundstück ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung, ohne dass es auf die im Verhältnis zu anderen anliegenden Grundstücken geringere tatsächliche Nutzung ankommt. 3. Der Beitragsmaßstab einer Sondersatzung, der typisierend auf die Grundstücksflächen, den Unterschied von Wohnen und Gewerbe sowie die Zahl der Vollgeschosse abstellt, genügt dem Abstufungsgebot des Art. 5 Abs. 2 KAG, auch wenn die Anliegergrundstücke in unterschiedlicher Intensität genutzt werden. Einer feineren Ausdifferenzierung bedarf es nicht. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 6 BV 05.2153 | |
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