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Eigenart des Baugebiets

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 25 BV 03.73 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, TA Lärm, VDI-Richtlinie 2058, VDI-Richtlinie 3770
Schlagworte:Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung, Gaststätte im Innenhof, Rücksichtnahme, Immissionen an Mietwohnung auf dem Betriebsgrundstück, Eigenart des Baugebiets
Stichwort:Eigenart des Baugebiets
Leitsatz:1. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO schützt objektiv-rechtlich auch Wohnnutzungen auf dem Grundstück, auf dem die Anlage betrieben wird, vor unzumutbaren Belästigungen oder Störungen, die von dieser ausgehen.

2. Die Eigenart eines Mischgebiets kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO der Erweiterung einer Gaststätte um eine Freisitzfläche im Innern einer Blockrandbebauung entgegenstehen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 25 BV 03.73



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 6.98 vom 23.09.1999

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, 18. BImSchV
Schlagworte:Im Zusammenhang bebauter Ortsteil, Eigenart der näheren Umgebung, allgemeines Baugebiet, Baulücke, Nachbarschaft zum Sportplatz, Sportlärm, unzumutbare Belästigungen, Eigenart des Baugebiets, Vorbelastung, heranrückende Wohnbebauung, Rücksichtnahmegebot.
Stichwort:Eigenart des Baugebiets
Leitsatz:Leitsätze:

In einem (hier unbeplanten) allgemeinen Wohngebiet ist ein Wohnbauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft eines vorhandenen Sportplatzes unzulässig, wenn es sich Sportlärmimmissionen aussetzt, die nach der Eigenart des Gebiets in diesem unzumutbar sind (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO).

Bei Beantwortung der Frage, welches Maß an Lärmimmissionen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nach der Eigenart des Gebiets in diesem unzumutbar ist, kann von Bedeutung sein, daß der im Zusammenhang bebaute Ortsteil, zu dem das Baulückengrundstück gehört, nach dem Sportplatz entstanden und an diesen herangerückt ist. In diesem Fall kann sich die Lärmvorbelastung des Wohnbaugrundstücks schutzmindernd dahin auswirken, daß nicht die Richtwerte des § 2 Abs. 2 Nr. 3 der 18. 20BImSchV maßgebend sind, sondern darüber liegende Werte.

Werden die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 der 18. BImSchV für Kern-, Dorf- und Mischgebiete festgelegten Richtwerte nicht überschritten, so sind regelmäßig gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB gewahrt.

In einem durch das Vorhandensein eines Sportplatzes vorbelastet entstandenen Wohngebiet trifft den Bauwilligen eine Obliegenheit, durch Plazierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrißgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, daß die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen von seiten der Sportplatznutzung ausgesetzt wird.

Der Betreiber eines Sportplatzes kann nicht darauf vertrauen, daß er nur deshalb von Auflagen zum Schutz heranrückender Wohnbebauung vor Lärm verschont bleibt, weil der Sportplatz zuerst entstanden ist.

Urteil des 4. Senats vom 23. September 1999 - BVerwG 4 C 6.98 -

I. VG Koblenz vom 05.10.1995 - Az.: VG 1 K 547/95.KO -
II. OVG Koblenz vom 25.09.1997 - Az.: OVG 1 A 13513/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 6.98


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