( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEigenart der Landschaft 

Eigenart der Landschaft

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 278/03 vom 17.11.2006

Rechtsgebiete:BImSchG, BauGB, ROG
Schlagworte:Windenergieanlage, Entwicklungsplan, regionaler, Aufstellung, Ziele der Raumordnung, Flächennutzungsplan, Naturschutz, Eigenart der Landschaft, natürliche, Erholungswert, Landschaftsbild, Baugenehmigung für Windenergieanlagen
Stichwort:Eigenart der Landschaft
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung einer Klage auf Erteilung eines vor dem 01.07.2005 beantragten baurechtlichen Vorbescheids zur Errichtung zweier Windenergieanlagen ist nicht dadurch entfallen, dass nach der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) durch Verordnung vom 20.06.2005 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m seit dem 01.07.2005 (generell) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung einem Vorhaben entgegen gehalten werden können (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364).

3. Die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB dürfte nicht schon einer Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB zukommen. Erst die auf Grund dieser Vereinbarung beschlossenen konkreten Darstellungen in einem wirksamen Flächennutzungsplan können diese Wirkung haben.

4. Bei der Frage, ob Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) einem privilegierten Vorhaben entgegen stehen, kommt es nicht darauf an, ob eine förmliche Unterschutzstellung des betroffenen Gebiets stattgefunden hat; maßgebend ist vielmehr ob die Ziele und Grundsätze der Landschaftspflege im Sinne des §§ 1 und 2 BNatSchG negativ betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 69.80 -, NVwZ 1985, 340). Einen Anhalt, bei welchen Abständen Naturschutzgebiete von benachbarten Windenergieanlagen negativ betroffen werden, bietet Nr. 3.2 der Richtlinie zur Standortplanung und -beurteilung von Windenergieanlagen vom 29.04.1996 (LSA-MBl 1423).

5. Zur Frage der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts und der Verunstaltung des Landschaftsbilds im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB durch Windenergieanlagen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 278/03



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 143/02 vom 18.06.2003

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Außenbereich, Darstellungen des Flächennutzungsplans, Eigenart der Landschaft, Erholungsfunktion, Flächennutzungsplan, Klageänderung, Konzentrationsflächen, Landschaftsbild:Beeinträchtigung, Landwirtschaft, Sachdienlichkeit, Schonung (größtmögliche), Umwelteinwirkungen, schädliche, Verlängerung, Veränderungssperre, Vogelschutz
Stichwort:Eigenart der Landschaft
Leitsatz:1. Zur Sachdienlichkeit einer Klageänderung nach Reduzierung des Vorhabens.

2. Die Gemeinde darf die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um das vierte Jahr nicht schon dann beschließen, wenn das dritte Geltungsjahr gerade begonnen hat und daher noch gar nicht verlässlich abgesehen werden kann, ob der Sicherungszweck nach Ablauf des dritten Jahres fortbesteht (wie Senatsurteil vom 15.3.2001 - 1 K 2440/00 -, BauR 2001, 1552). Der Umstand, dass die Veränderungssperre andernfalls gegenüber einem bestimmten Grundstückseigentümer wegen § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB keine Rechtswirkungen mehr zu entfalten droht, ändert daran nichts.

3. Ein Abstand zwischen dem in Rede stehenden Vorhaben und der Hofstelle von 700 m hindert die Annahme der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ("dienen") nur dann, wenn der Landwirt für diese Entscheidung keine vernünftigen Erwägungen anzuführen vermag.

4. In einen Flächennutzungsplan können keine Darstellungen aufgenommen werden, die so konkret sind, dass die Darstellungen im Rahmen des § 35 Abs. 1, Abs. 3 BauGB nicht mehr mit den Belangen des privilegierten Vorhabens abgewogen werden können, sondern beanspruchen, mit ihnen sei die Letztentscheidung über die (Un-)Zulässigkeit des Vorhabens bereits gefallen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 143/02

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 128/01 vom 18.06.2003

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG
Schlagworte:Außenbereich, Bauschuttrecyclinganlage, Eigenart der Landschaft, Privilegiertes Vorhaben, Splittersiedlung
Stichwort:Eigenart der Landschaft
Leitsatz:1. Zur Frage der Privilegierung von Bauschuttrecyclinganlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.

2. Zur Entstehung einer Splittersiedlung i. S. v. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB durch ein gewerbliches Vorhaben.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 128/01


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/eigenart-der-landschaft

"Eigenart der Landschaft - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN