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Eichgesetz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 637/08 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:StVZO, StVG, EichO, OWiG, GVG
Stichwort:Eichgesetz
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 637/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 12.06 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:EichG, FPackV, EG
Schlagworte:Eichrecht, Fertigpackung, Transportverpackung, Umhüllung, Nennfüllmenge, Letztverbraucher, Endverbraucher, Großhandel, Warenverkehr, Warenverkehrsfreiheit, Verbraucherschutz, Lauterkeit des Handelsverkehrs, Erforderlichkeit
Stichwort:Eichgesetz
Leitsatz:Gebinde von Fleisch, die vom Verkäufer in Folie eingeschweißt in den Verkehr gebracht werden, sind Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge und unterliegen den Anforderungen des Eichrechts. Das gilt auch für den Großhandel.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 12.06

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 175/07 vom 12.06.2007

Rechtsgebiete:GVG, EichG
Stichwort:Eichgesetz
Leitsatz:Ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht eröffnet, so hat das angerufene Zivilgericht den Rechtsstreit nach § 17 a Abs. 2 GVG von Amts wegen an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen. In einem solchen Fall ist es grundsätzlich unzulässig, offen zu lassen, ob der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen fehlender sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit zurückzuweisen. Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem der Antragsteller begehrt, das Eichamt zu verpflichten, seine Stromzähler zu überprüfen/eichen sind gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VWGO die Verwaltungsgerichte zuständig.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 175/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11237/05.OVG vom 24.01.2006

Rechtsgebiete:EichG, EichO, FPV, EWGRL 79/112, EWGRL 77/99, EGRL 2000/13, EGV
Schlagworte:Eichrecht, Fertigpackung, Fertigpackungsrecht, lose Ware, Nettogewicht, Nettofüllmenge, Packung, Verpackung, Transport, Transportverpackung, Umhüllung, Hygieneschutz, Handelsstufe, Letztverbraucher, Endverbraucher, Lebensmittel, vorverpackte Lebensmittel, Lebensmittelhandel, Einzelhandel, Fleisch, Etikettierung, Aufmachung, Kennzeichnung, Bezeichnung, Angabe, Etikettierungsrichtlinie, Verarbeitung, Weiterverarbeitung, Inländerdiskriminierung, Gleichheitssatz, Gleichheitsgrundrecht, Gleichbehandlung, Warenverkehrsfreiheit, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, Maßnahmen gleicher Wirkung
Stichwort:Eichgesetz
Leitsatz:Vertreibt ein Großhändler in Kunststofffolie eingeschweißte Fleischerzeugnisse an den Lebensmitteleinzelhandel, handelt es sich regelmäßig um Fertigpackungen i.S.d. § 6 Abs. 1 EichG, auch wenn sie dort zum losen Verkauf an Bedientheken bestimmt sind.

Die Verpflichtung, solche Packungen auch auf der Handelsstufe, die der Abgabe an den Letztverbraucher vorangeht, mit der Angabe des Nettogewichts zu versehen und nur unter Einhaltung der in § 25 FPV zugelassenen Minusabweichungen gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, ist gemeinschaftsrechtlich unbedenklich und auch mit dem Gleichheitsgrundrecht vereinbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11237/05.OVG


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