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Ehrenrührige Äußerungen im Prozess als Kündigungsgrund

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 1396/08 vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehrenrührige Äußerungen im Prozess als Kündigungsgrund
Stichwort:Ehrenrührige Äußerungen im Prozess als Kündigungsgrund
Leitsatz:Ehrenrührige Äußerungen eines Arbeitnehmers über die Geschäftsführer der Arbeitgeberin können auch dann einen Kündigungsgrund "an sich" darstellen, wenn sie in einem Rechtsstreit und zur Rechtsverfolgung abgegeben werden. Die Prozesssituation kann jedoch im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt werden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1396/08




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