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eheunabhängiges eigenständiges Aufenthaltsrecht

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OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 8 S 240.02 vom 19.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, AuslG
Schlagworte:nachträgliche zeitliche Beschränkung, eheliche Lebensgemeinschaft, eheunabhängiges eigenständiges Aufenthaltsrecht, besondere Härte, Abschiebungsandrohung
Stichwort:eheunabhängiges eigenständiges Aufenthaltsrecht
Leitsatz:Es ist klärungsbedürftig, ob allein das Vorliegen einer besonderen Härte nach den Maßstäben des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 2. Variante AuslG (Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft) ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG begründet oder ob darüber hinaus noch Umstände nötig sind, derentwegen die Ermöglichung des weiteren Aufenthalts erforderlich ist, um die bezeichnete besondere Härte zu vermeiden.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 S 240.02




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