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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 WF 37/06 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:EGBGB, BGB, ZPO
Schlagworte:Scheinehe, Türkisches Eherecht, Ehestatut internationales
Stichwort:Ehestatut internationales
Leitsatz:1. Allein der Umstand, dass für die Schließung einer Scheinehe in der Türkei türkisches Recht anzuwenden war und ein Beteiligter türkischer Staatsangehöriger ist, rechtfertigt nicht die Anwendung türkischen materiellen Rechts bei späterer Aufhebung der Ehe in Deutschland.

2. Fehlen hinreichende Anknüpfungspunkte für eine bestimmte Rechtsordnung, ist das am Gerichtsort geltende materielle Recht anzuwenden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 12 WF 37/06




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