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Eheschließungsverfahren

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 446/02 vom 21.10.2003

Rechtsgebiete:GG, AuslG
Schlagworte:Duldung, Vorwirkung, Eheschließung, Eheschließung, sichere, Eheschließung, bevorstehende, Eheschließungsverfahren, abgeschlossenes, Urkunde, Echtheitszweifel
Stichwort:Eheschließungsverfahren
Leitsatz:1. Art. 6 Abs. 1 GG hindert die Abschiebung nur dann und verpflichtet zu einer Duldung, wenn die Eheschließung sicher erscheint und unmittelbar bevorsteht.

2. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn Unterlagen für die Eheschließung zwar vorgelegt sind, aber Zweifel an deren Echtheit bestehen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 446/02




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