JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eheschließung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, GG |
| Schlagworte: | Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltszweck, Ausländer, Ausländerrecht, Besitz, Bundesgebiet, Dauer, deutsch, deutsche Sprache, Deutschkenntnisse, Ehe, Eheschließung, Einholung, Einreise, entstanden, Entstehung, Geltungsdauer, gültig, Heirat, Kenntnis, kurzfristig, kurzfristige Aufenthalte, längerfristig, Schengen-Visum, sichtvermerksfrei, sichtvermerksfreie Drittausländer, Staatsangehörige, Visum, Visumverfahren, Zeitpunkt, Zweck |
| Stichwort: | Eheschließung |
| Leitsatz: | 1. § 39 Nr. 3 AufenthV findet nicht nur Anwendung auf Staatsangehörige eines der in Anhang II der EG-Visa-Verordnung aufgeführten Staaten, sondern auf alle Inhaber eines gültigen Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG. 2. § 39 Nr. 3 2. Alternative AufenthV setzt nicht nur voraus, dass der Ausländer im Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz eines gültigen Schengen-Visums ist und die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, sondern auch, dass der Anspruch während der Geltungsdauer des Schengen-Visums entstanden ist. 3. Ein Schengen-Visum zählt nicht zu den Aufenthaltstiteln im Sinne von § 39 Nr. 6 AufenthV. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10037/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, SGK |
| Schlagworte: | Auslandsvertretung, Ausweisungsgrund, Eheschließung, Schengen-Visum, Visumverfahren |
| Stichwort: | Eheschließung |
| Leitsatz: | Das Verschweigen einer beabsichtigten Eheschließung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung bei Beantragung eines Schengen-Visums verwirklicht einen Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AufenthG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 656/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, BGB, GG, PStG |
| Schlagworte: | Befreiung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, beabsichtigte |
| Stichwort: | Eheschließung |
| Leitsatz: | 1. Eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung kann ein zeitweiliges Bleiberecht begründen, wenn die Eheschließung sicher erscheint und unmittelbar bevorsteht. Dies setzt voraus, dass mit einem positiven Abschluss des standesamtlichen Eheschließungsverfahrens zu rechnen ist und der Termin der Eheschließung alsbald bevorsteht. 2. Davon kann erst dann ausgegangen werden, wenn ein Ehefähigkeitszeugnis erteilt worden ist oder von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige Oberlandesgericht befreit wurde. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 12/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG |
| Schlagworte: | Aussetzung der Abschiebung, Duldung, Eheschließung, bevorstehende, Geburt, bevorstehende Geburt |
| Stichwort: | Eheschließung |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen, unter den die Abschiebung eines Ausländers wegen der von ihm beabsichtigten Eheschließung mit einer bleiberechtigten Ausländerin und bevorstehender Geburt seines Kindes, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen wird, auszusetzen ist (Erteilung einer Duldung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 328/08 | |
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