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OLG-ZWEIBRÜCKEN – Beschluss, 5 UF 44/00 vom 17.08.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Differenzmethode Verhältnisse, eheprägende
Stichwort:eheprägende
Leitsatz:Leitsatz:

Zur Anwendung der Differenzmethode bei nach der Trennung aufgenommener Erwerbstätigkeit:

Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte politische Mandate innegehabt und darüberhinaus neben der Kindesbetreuung und Haushaltsführung die politische Karriere des Unterhaltspflichtigen (Bürgermeister) begleitet und gefördert, prägt dies die ehelichen Lebensverhältnisse mit, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Entlohnung gewährt wurde. Ein Beitrag der hilft den politischen Wirkungskreis aufzubauen und neben einer beruflichen Tätigkeit auf Dauer wahrzunehmen geht über die übliche Haushaltsführung hinaus. In einem solchen Falle liegt es nicht völlig außerhalb einer normalen Entwicklung, dass nach der Trennung die nunmehr nicht mehr für diesen Zweck gebrauchten Kapazitäten umgeschichtet und für eine Erwerbstätigkeit eingesetzt werden.
Volltext: OLG-ZWEIBRÜCKEN - Beschluss, 5 UF 44/00




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