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Ehelich eheliches Kind

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 9 UF 134/08 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO, VAÜG
Stichwort:Ehelich eheliches Kind
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 9 UF 134/08



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 5 Bf 18/08.Z vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, GG, EMRK
Stichwort:Ehelich eheliches Kind
Leitsatz:Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die nach materiellem Recht entscheidungserheblich sein können und vom Rechtsmittelführer innerhalb der Begründungsfrist für den Antrag auf Zulassung der Berufung vorgetragen worden sind, sind bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu berücksichtigen. Dabei reicht es aus, wenn innerhalb der Begründungsfrist auf eine sich konkret abzeichnende Änderung hingewiesen wird, auch wenn diese erst später eintritt.

Kommt wegen bestehender Sperrwirkung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nur die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht, kann bei der Prüfung, inwieweit die Ausreise eines Ausländers aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, auf die rechtlichen Erteilungsvoraussetzungen geblickt werden, die ohne die Sperrwirkung gelten würden. Bei Anwendung des § 25 Abs. 5 AufenthG kann kein großzügigerer Maßstab angewendet werden, da sonst ein der Sperrwirkung unterliegender Ausländer privilegiert würde.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 5 Bf 18/08.Z

OLG-KOBLENZ – Urteil, 9 UF 596/08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Ehelich eheliches Kind
Leitsatz:1. Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615 I Abs. 2 BGB vor der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine hinreichend sichere Prognose für die Annahme besteht, dass die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch nach § 1615 I Abs. 2 S. 4 BGB vorliegen.

2. Wegen der Anknüpfung an das frühere Einkommen der Mutter kann der Unterhaltsanspruch nach § 1615 I BGB den Anspruch der verheirateten Mutter auf Zahlung von Betreuungsunterhalt übersteigen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 9 UF 596/08

BVERFG – Urteil, 1 BvR 1155/03 vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, GG
Stichwort:Ehelich eheliches Kind
Leitsatz:Zur Verfassungsmäßigkeit der Verhinderung von Mehrfachnamen ( § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB).
Volltext: BVERFG - Urteil, 1 BvR 1155/03


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