JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ehehindernis
| Rechtsgebiete: | ASO, EGBGB, FamRÄndG, GG, PStG, ZPO |
| Schlagworte: | Ärzteversorgung, Ehe, Ehe hinkende, Ehe, hinkende, Ehe: islamischer Ritus, Familienbuch, Formstatut, Qualifikation, Urteilsanerkennung, Versorgung, berufsständische, Versorgungsehe, Versorgungswerk, berufsständisch, Vorfrage, Witwenrente |
| Stichwort: | Ehehindernis |
| Leitsatz: | 1. Wer "Witwe" i. S. von § 18 Abs. 1 Satz 1 ASO der Niedersächsischen Ärzteversorgung ist, bestimmt sich grundsätzlich nach allgemeinem Zivilrecht. 2. Ein ausländisches Urteil, das das Bestehen einer Ehe zwischen einem Ehegatten und einem nicht verfahrensbeteiligten Dritten festststellt, ist in Deutschland nicht nach Art. 7 § 1 FamRÄndG anerkennungsfähig. 3. Die Bestimmung, in Ägypten eine Eheschließung amtlich registrieren zu lassen, zählt i. S. v. Art. 11 Abs. 1 EGBGB zum (Ehe-)Formstatut. Ohne eine solche Registrierung kann daher in Ägypten grundsätzlich nicht staatlich wirksam die Ehe geschlossen werden. 4. Eine zu Lebzeiten der Partner in ihrem Heimat- oder Aufenthaltsstaat nicht amtlich registrierte bzw. nicht öffentlich anerkannte und in Deutschland unwirksame Ehe reicht auch dann nicht zur Gewährung einer Witwenrente nach § 18 ASO aus, wenn die Verbindung nach dem Tod eines Partners nachträglich in einem Heimatland des anderen anerkannt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 14/07 | |
| Rechtsgebiete: | PStG, FGG, ZPO, BGB, KostO |
| Stichwort: | Ehehindernis |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 57/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EGBGB, AsylVerfG, Genfer Abkommen, Syrien: PersonalstatutG Nr. 59, Syrien: RelGemeinschaftenStatut, CIC, CCEO |
| Stichwort: | Ehehindernis |
| Leitsatz: | a) Zu den Voraussetzungen des kanonischen Rechts für die Wirksamkeit einer Ehe, die syrische Staatsangehörige in Syrien vor dem Priester einer chaldäischen Kirche geschlossen haben, wenn der Ehemann entweder der römisch-katholischen oder der (as)syrisch-katholischen und die Ehefrau der syrisch-orthodoxen Kirche angehört. b) Zur Frage des auf den Scheidungsantrag der Ehefrau anzuwendenden Sachrechts, wenn beide Parteien im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit als Asylbewerber oder zumindest als Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland lebten. c) Zur Frage, ob die Unscheidbarkeit der Ehe nach kanonischem Recht mit Art. 6 Abs. 1 GG und deutschem ordre public vereinbar ist (Aufgabe des Senatsbeschlusses BGHZ 41, 136, 147 und des Senatsurteils BGHZ 42, 7, 11). |
| Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 79/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, PStV |
| Schlagworte: | Beibringung von Identitätsnachweisen im Befreiungsverfahren |
| Stichwort: | Ehehindernis |
| Leitsatz: | Dem Antragsteller im Befreiungsverfahren ist es regelmäßig auch bei Anhängigkeit eines Asylverfahrens zumutbar, das Konsulat seines Heimatstaates aufzusuchen, um dort die Ausstellung eines Nationalpasses zu beantragen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 VA 8/06 | |
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