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Ehegattenunterhalt Unterhalt

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 17 UF 210/08 vom 06.08.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuungsunterhalt, Herabsetzung, eigene Lebensstellung des Berechtigten, Altersvorsorgebedarf
Stichwort:Ehegattenunterhalt Unterhalt
Leitsatz:1. Neben der Betreuung von zwei - 11 Jahre und 14 Jahre - alten Schulkindern ist der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder nach der Schule ganztägig in einer geeigneten Tagespflegestelle betreut werden könnten.

2. Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung eines Geldvermögens, welches dem berechtigten Ehegatten nach Scheidung der Ehe im Wege der Erbschaft zugeflossen ist.

3. Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 17 UF 210/08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 9 UF 134/08 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO, VAÜG
Stichwort:Ehegattenunterhalt Unterhalt
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 9 UF 134/08

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 111/08 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, RVG, VV-RVG
Stichwort:Ehegattenunterhalt Unterhalt
Leitsatz:1. Zur Angemessenheit einer 1,8 Geschäftsgebühr in einer Familiensache.

2. Verweigert der Mandant in einer Unterhaltssache die notwendigen Informationen (hier Angaben zu seinen Einkünften), so darf der Rechtsanwalt von dem Mandanten eine auf das Unterhaltsmandat beschränkte und auf die Frage der Einkommenshöhe begrenzte Haftungsfreistellungserklärung verlangen.

3. Eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens (hier Ehescheidung) im Sinne von RVG-VV 3101 kommt nach Einreichung des Scheidungsantrags nicht mehr in Betracht.

4. Ausnahmsweise muss die Kostenrechnung des Rechtsanwalts nicht die Bezeichnung der jeweils abgerechneten Angelegenheit oder des Gegenstandes enthalten, wenn der Mandant ohnehin genau erkennen kann, welche Leistung er bezahlen soll.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-24 U 111/08

OLG-DRESDEN – Urteil, 23 UF 626/08 vom 11.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, EGZPO, ZPO
Stichwort:Ehegattenunterhalt Unterhalt
Leitsatz:Ein vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes und vor Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2006 - XII ZR 240/03 - FamRZ 2006, 1006, geschlossener Prozessvergleich zum nachehelichen Ehegattenunterhalt ist nicht allein wegen der geänderten Rechtslage abzuändern, wenn die Vereinbarung auch nach heutigem Recht einen gerechten Interessenausgleich darstellt.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 23 UF 626/08


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