JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ehegatten
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | PKH, Prozesskostenhilfe, Ehegattenunterhalt, Ehegatten, Unterhalt |
| Stichwort: | Ehegatten |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 229/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterhalt, Betreuungsunterhalt, Unterhaltsbefristung, Rangfolge, Ehegatten, Drittelrechnung |
| Stichwort: | Ehegatten |
| Leitsatz: | 1. Der Unterhaltspflichtige schuldet seiner geschiedenen Ehefrau Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB, wenn die geschiedene Ehefrau ein 13-15 jähriges Kind betreut, das an ADS leidet und dadurch erhöhter Betreuungsaufwand besteht. Ihre Erwerbsverpflichtung erfüllt sie mit Ausübung einer Halbtagstätigkeit. 2. Bei der Bedarfsbemessung des geschiedenen Ehegatten sind sämtliche nachrangigen Unterhaltsberechtigten des Pflichtigen, auch die ggf. nachrangige neue Ehefrau, zu berücksichtigen. Die Berechnung hat mit der sogenannten "Drittelrechnung" zu erfolgen. Synergieeffekten durch das Zusammenleben des Pflichtigen mit seiner neuen Ehefrau wird dadurch Rechung getragen, dass der Bedarf der geschiedenen Ehefrau um 10 % erhöht und der Bedarf der neuen Ehefrau und des Pflichtigen um je 5 % gesenkt werden. 3. Zu den Voraussetzungen einer Ehe von langer Dauer i.S.d. § 1609 Nr. 2, 1578 b BGB. |
| Volltext: OLG-BRAUNSCHWEIG - Urteil, 2 UF 29/08 | |
| Rechtsgebiete: | AO, InsO |
| Schlagworte: | Steuererstattung, Ehegatten, Insolvenz, Rückforderung |
| Stichwort: | Ehegatten |
| Leitsatz: | Ein Ehegatte ist grundsätzlich zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung gemäß § 37 Abs. 2 AO hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet, nachdem über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Eine zwischen den Eheleuten - insbesondere im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe - im Innenverhältnis vereinbarte hälftige Teilung der Steuererstattung steht dem Rückforderungsanspruch nach § 134 InsO nicht entgegen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 9 U 43/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Testament, Verfügung, Ehegatten, Ehegattentestament, Wechselbezüglichkeit, Motiv, Auslegung, Erbe, Erblasser |
| Stichwort: | Ehegatten |
| Leitsatz: | Gemäß § 2270 BGB ist von einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament dann auszugehen, wenn die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre. Dies bedeutet, das zwischen den einzelnen Verfügungen ein Zusammenhang des Motivs in der Form bestehen muss, dass die eine Verfügung des Ehegatten nur deshalb getroffen wurde, weil der andere eine bestimmte Verfügung getroffen hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 293/04 | |
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