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Ehefähigkeitszeugnis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 12/09 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, BGB, GG, PStG
Schlagworte:Befreiung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, beabsichtigte
Stichwort:Ehefähigkeitszeugnis
Leitsatz:1. Eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung kann ein zeitweiliges Bleiberecht begründen, wenn die Eheschließung sicher erscheint und unmittelbar bevorsteht. Dies setzt voraus, dass mit einem positiven Abschluss des standesamtlichen Eheschließungsverfahrens zu rechnen ist und der Termin der Eheschließung alsbald bevorsteht.

2. Davon kann erst dann ausgegangen werden, wenn ein Ehefähigkeitszeugnis erteilt worden ist oder von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige Oberlandesgericht befreit wurde.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 12/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 176/06 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, PStG
Schlagworte:Bevorstehen, unmittelbares, Duldung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung
Stichwort:Ehefähigkeitszeugnis
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 176/06

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 61/06 vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:GG, AufenthG
Schlagworte:Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis
Stichwort:Ehefähigkeitszeugnis
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen kommt nur dann in Betracht, wenn die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht. Davon ist auszugehen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (std. Senatsrechtsprechung seit Beschl. v. 20.12.1995, SächsVBl. 1996, 119).

2. Liegen alle erforderlichen Unterlagen für eine Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen Oberlandesgericht vor, ist grundsätzlich von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen. Steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts nur noch aus, weil der Verdacht einer Scheinehe angezeigt wurde, ist die Vermutung einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung dann widerlegt, wenn das Vorliegen einer Scheinehe nach dem Akteninhalt überwiegend wahrscheinlich ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 61/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 251/03 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:GG, AuslG, BGB
Schlagworte:Verlöbnis, Eheschließungsfreiheit, Eheschließungstermin, bestimmter, Eheschließung, ernsthafte, Eheschließung, sichere, Befreiung, Duldung, Ehefähigkeitszeugnis
Stichwort:Ehefähigkeitszeugnis
Leitsatz:Art. 6 Abs. 1 GG hindert die Abschiebung und verpflichtet zu einer vorübergehenden Duldung, wenn das Standesamt bereit ist, die Eheschließung alsbald vorzunehmen und einen konkreten Termin bestimmt hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 251/03


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