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Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 6 UF 106/01 vom 20.12.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung
Stichwort:Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung
Leitsatz:Die Behauptung, der Ehepartner habe Liebe, eheliche Gesinnung und den Willen zur Begründung einer ehelichen Lebens- und Wohngemeinschaft nur vorgespiegelt, reicht zur schlüssigen Darlegung eines Aufhebungsgrundes gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht aus, wenn nicht zugleich Tatsachen vorgetragen werden, aus welchen der die Aufhebung begehrende Ehegatte vernünftigerweise auf das tatsächliche Vorliegen der genannten Subjektiven Empfindungen schließen durfte.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 6 UF 106/01




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