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Ehe

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 03.1679 vom 04.05.2005

Zur Rücknahme einer Einbürgerung.

Zur Pflicht des Einbürgerungsbewerbers, ein anhängiges Scheidungsverfahren zu offenbaren.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 03.1371 vom 04.05.2005

Zur Rücknahme einer Einbürgerung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 93/04 vom 30.03.2005

1. Die Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt, verstößt selbst dann nicht gegen den deutschen ordre public, wenn das Urteil darauf beruht, dass dem unterhaltspflichtigen Ehegatten die Schuld am Scheitern der Ehe zugesprochen wird.

2. Bei dem nach belgischen Recht eingelegten Pourvoi en Cassation handelt es sich um einen "ordentlichen Rechtsbehelf" im Sinne des Art. 46 Abs 1 EuGVVO.

3. Eine Aussetzung des Verfahrens auf Erteilung der Vollstreckungsklausel gemäß Art. 46 Abs. 1 EuGVVO kommt nicht in Betracht, soweit der Antragsgegner dem von ihm im Erststaat erhobenen, noch nicht beschiedenen Rechtsbehelf Einwände zugrunde legt, die er auch im bisherigen dortigen Verfahren hätte vorbringen können.

4. Bei der Ermessensentscheidung, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung durch denjenigen, welcher die Vollstreckbarkeitserklärung begehrt, einzustellen (Art. 46 Abs. 3 EuGVVO), sind im Einzelfall alle Nachteile zu berücksichtigen, die sich bei einer Vollstreckung aus einer nur vorläufig vollstreckbaren Entscheidung für den Vollstreckungsgläubiger im Rahmen seines bisherigen Prozessverhaltens hat Zweifel aufkommen lassen, in welchem Land sich ihm gehörende Vermögensgegenstände befinden, die bei einer etwaigen Rückabwicklung der vorläufigen Vollstreckung nach einem Erfolg des noch nicht beschiedenen Rechtsbehelfs im Erststaat von Bedeutung sind.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 33/04 vom 18.11.2004

Prozesskostenhilfe ist nicht zu gewähren, wenn ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss besteht. Dem Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gem. 1360 a BGB steht nicht entgegen, dass die Ehe nach Verzugseintritt geschieden wurde.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 73/03 vom 29.09.2004

Nach der Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist es nicht zulässig, eine Berufsunfähigkeitsrente herabzusetzen, um mit den ersparten Ausgaben eine durch die Eheschließung des berufsunfähigen Mitgliedes aus Sicht des Versorgungswerkes entstandene Witwenrentenanwartschaft der Ehefrau zu finanzieren.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 10 UF 192/01 vom 05.08.2004

Zum Ausgleich einer Rentenanwartschaft bei der Österreichischen Pensionsversicherungsanstalt im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 201/04 vom 22.07.2004

1. Zur Vereinbarkeit der Ausweisung eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers, der wegen mehrfachen Handelns mit Heroin in nicht geringer Menge zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, mit Art. 6 GG und Art. 8 EMRK.

2. Zur notwendigen Beschleunigung des Widerspruchsverfahren bei Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 4 MB 45/04 vom 22.06.2004

Bei einem mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer ist die Sozialhilfebedürftigkeit kein Ausweisungsgrund. Die in Artikel 6 GG zum Ausdruck kommende Wertentscheidung hindert in diesem Fall die Ausübung von Ermessen gemäß § 45 Abs. 1 AuslG.

OVG-BREMEN – Urteil, 1 A 303/03 vom 08.06.2004

1. Art. 8 EMRK vermittelt einem in ehelicher Gemeinschaft lebenden Ausländer, der wegen Straftaten ausgewiesen werden soll, einen über das Ausländergesetz hinausgehenden Ausweisungsschutz.

2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist bei der Ausweisung eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Prüfung der Verhältnismäßigkeit erforderlich. Je nach dem Gewicht, das die Belange des Ehegatten des straffällig gewordenen Ausländers haben, kann dabei die Generalprävention als Ausweisungszweck ausscheiden.

3. Für die Frage, ob eine Ausweisung mit Art. 8 EMRK vereinbar ist, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 1 U 67/02 vom 12.03.2004

1.Die Anfechtbarkeit von Unterhaltsverpflichtungen unterliegt in Anwendung des § 19 AnfG kollisionsrechtlich der Rechtsordnung, nach welcher auch die Unterhaltsverpflichtung selbst zu beurteilen ist.

2. § 19 AnfG in der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung ist sinngemäß auch auf Altfälle anzuwenden.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 UF 207/01 vom 09.03.2004

Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bei anteiligen Versorgungsansprüchen gegenüber einem ausländischen Versorgungsträger (hier: Magistrenes Pensionskasse, Dänemark).

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 8 UF 199/03 vom 24.02.2004

Weitgehende Eigenveranlassung von Krediten ( Verwendung von Geldern zur Befriedigung eigener Bedürfnisse wie Gaststättenbesuch ) kann dazu führen, dass die Belastung nicht als eheprägend zu qualifizieren sind.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 UF 227/99 vom 17.02.2004

Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sind weiterhin als im Anwartschaftsstadium statisch zu behandeln.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 1060/03 vom 22.01.2004

1. Die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde (§ 63 AuslG, § 3 Abs. 1 Nr. 3a ThürVwVfG) richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Asylbewerbers (vgl. § 30 Abs. 3 SGB I), der durch den Aufenthaltsort in der asylverfahrensrechtlichen Zuweisung bestimmt wird.

2. Die Zuweisung des Asylsuchenden beschränkt seinen Aufenthalt regelmäßig auch nach Abschluss des Asylverfahrens räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde (vgl. § 44 Abs. 6 AuslG, § 71 Abs. 7 AsylVfG). Die anderweitige örtliche Zuständigkeit einer Ausländerbehörde, für deren Bezirk eine vom Zuweisungsort abweichende Aufenthaltsnahme begehrt wird, schließt § 64 Abs. 2 S. 2 AuslG aus.

3. Ein zwingendes Abschiebungshindernis liegt grundsätzlich dann vor, wenn es den Ehepartnern - auch nicht nur vorübergehend - unzumutbar ist, die Lebensgemeinschaft durch Ausreise des ausländischen Ehegatten zur Heilung eines früheren Verstoßes gegen die Visumspflicht bei der Einreise (vgl. §§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) zu unterbrechen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 547/03 vom 04.12.2003

1. Dem Ausländer fehlt für ein Rechtsschutzverfahren gegen seine Abschiebung nicht deshalb das Rechtsschutzinteresse, weil er untergetaucht ist.

2. Sein Antrag kann nicht deshalb als unzulässig abgelehnt werden, weil er keine ladungsfähige Anschrift angegeben hat; insoweit ist - bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten - eine gerichtliche Nachbesserungsverfügung zu erlassen.

3. Art. 6 Abs. 1 GG verhindert die Abschiebung nur dann, wenn der ausländische Ehegatte des Ausländers ein auf Dauer gesichertes Aufenthaltsrecht besitzt.

4. Eine erst beabsichtigte Ehe muss unmittelbar bevorstehen.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 13 WF 187/03 vom 01.12.2003

Vorrangig soll derjenige Elternteil kindergeldberechtigt sein, der die höheren wirtschaftlichen Leistungen erbringt.

Sind diese objektiv gleichwertig, ist auf die subjektiven Leistungen abzustellen mit der Folge, dass mangels anderer Umstände dem finanziell und wirtschaftlich schwächeren Elternteil die Kindergeldberechtigung abzusprechen ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 497/03 vom 22.10.2003

1. Eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO kann nicht ergehen, wenn das erforderliche Rechtsverhältnis nicht durch einen Antrag bei der Behörde begründet worden ist.

2. Die Entscheidung nach § 123 Abs. 1 VwGO ergeht auf der Grundlage einer Interessenabwägung, wenn die Erfolgsaussichten nicht in der einen oder anderen Richtung offensichtlich sind.

3. Die Abschiebung ist rechtlich unmöglich, wenn sich der Ausländer auf Art. 6 Abs. 1 GG bzw. auf Art. 8 Abs. 1 EMRK berufen kann.

4. Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet nicht, die Eheführung einer rein ausländischen Ehe im Bundesgebiet zu gewährleisten. Ein Schutz ist aber zu berücksichtigen, wenn ein Ehegatte ein auf Dauer gesichertes Aufenthaltsrecht besitzt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 222/01 vom 11.09.2003

1. Die nachträgliche Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung (§ 57 StGB) ist im Rahmen des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG der Strafaussetzung zur Bewährung nicht gleichzusetzen.

2. Offen bleibt, ob der erhöhte Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 Nr. 5 AuslG auch für die sog. "Kontingentflüchtlinge" gilt.

3. Ob ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung vorliegt, obliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung. Dabei sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung zu berücksichtigen.

Die Ausnahme kann sich - insoweit auch ohne absolute Bindung an das Strafurteil - aus den besonderen Umständen der Strafbegehung ergeben.

4. Maßgeblich für die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten, der sein Aufent-haltsrecht von einem ausgewiesenen Ausländer ableitet, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung. Insoweit ist die Wirkung der Ausweisung trotz ihrer Anfechtbarkeit auch dann noch zu berücksichtigen, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts mit einem Antrag auf Zulassung der Revision angefochten werden kann.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 349/03 vom 22.08.2003

1. § 9 AuslG erlaubt Abweichungen von dem Verbot des § 8 AuslG, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, nur bei einem strikten Rechtsanspruch. Dass das der Behörde eingeräumte Ermessen im Einzelfall auf eine allein rechtsrichtige Entscheidung verdichten kann, reicht für § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 2 AuslG nicht aus.

2. Auch § 9 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG setzt einen strikten Rechtsanspruch voraus. Liegen diese Vor-aussetzungen nicht vor, so ist das Sichtvermerksverfahren vom Ausland aus zu betreiben.

3. Ein mit einer Deutschen verheirateter Ausländer, gegen den Ausweisungsgründe vorliegen, hat keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

4. Den Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 1 AuslG erfüllt, wer im Rahmen eines Rückführungsverfahrens unrichtige Angaben macht.

5. Art. 8 EMRK steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 71/03 vom 23.07.2003

Anspruch auf Sozialhilfe durch Übernahme der Kosten für Fahrten zum Besuch des inhaftierten Partners haben nicht nur Ehegatten, sondern auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 1484/03 vom 15.07.2003

1. Bei der Prüfung, ob eine Ausnahme vom Fall einer Regelausweisung vorliegt, ist der Umstand, dass die Ausweisung die Fortführung der Ehe im Inland unmöglich macht, auch dann zu berücksichtigen, wenn erst diese Lebensgemeinschaft zur Herabstufung der Ist-Ausweisung zu einer Regelausweisung geführt hat.

2. Der grundsätzliche Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Führung einer Ehe im Inland wird nicht relativiert durch den Umstand seiner ausländischen Abstammung.

3. Bei der Ermessensausübung nach §§ 23 Abs. 3, 17 Abs. 5 AuslG ist auch die Schutzwirkung des § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG zu beachten.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 82.99 vom 29.02.2000

Leitsätze:

1. Ist nach der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerks den Angehörigen eines Mitglieds nach dessen Tode eine Hinterbliebenenrente zu gewähren, so folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht, daß ein entsprechender Anspruch auch dem Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zusteht.

2. Bundesrecht gebietet es grundsätzlich nicht, die Beiträge zur berufsständischen Versorgung zu ermäßigen, wenn Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung etwa deswegen voraussichtlich nicht entstehen werden, weil das Mitglied des Versorgungswerks in gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft lebt.

Beschluß des 1. Senats vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 -

I. VG Berlin vom 14.12.1995 - Az.: VG 14 A 280.94 -
II. OVG Berlin vom 07.07.1999 - Az.: OVG 1 B 28.96 -

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 25.98 vom 04.05.1999

Leitsatz:

Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seinem Ehegatten lebt, ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG auch dann die vorwiegend benutzte gemeinsame Wohnung, wenn das Ehepaar keine minderjährigen Kinder hat.

Urteil des 1. Senats vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 -

I. VG Stuttgart vom 01.04.1997 - Az.: VG 7 K 4762/95 -
II. VGH Mannheim vom 29.10.1998 - Az.: VGH 1 S 2348/97 -

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 124/08 vom 19.08.2008

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 UF 347/06 vom 19.08.2008

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 UF 185/07 vom 13.08.2008

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 7 WF 3/07 vom 14.11.2007

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 WF 103/07 vom 01.06.2007

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 UF 166/05 vom 30.11.2005


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