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Effizienzgebot effet utile

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Urteil, 4 U 759/07 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:EG-Vertrag, BGB
Stichwort:Effizienzgebot effet utile
Leitsatz:1. Art. 88 Abs. 3 EG-Vertrag begründet keinen unmittelbaren Rückforderungsanspruch vermeintlicher staatlicher Beihilfen an einen Wettbewerber des Klägers gegen den Beihilfegewährer.

2. Art. 87, 88 Abs. 3 EG-Vertrag stellen Verbotsgesetze im Sine des § 134 BGB, nicht aber Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 4 U 759/07



BGH – Urteil, III ZR 279/07 vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:BGB, EGV
Stichwort:Effizienzgebot effet utile
Leitsatz:a) Gewährt eine Behörde eine notifizierungspflichtige Beihilfe, ohne diese zuvor gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EGV und Art. 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. vom 27. März 1999, L 83/1) bei der Europäischen Kommission anzumelden und die Entschließung der Kommission abzuwarten, hat sie denjenigen, der eine Sicherheit für etwaige Beihilferückforderungsansprüche stellen soll, auf die Gefahr hinzuweisen, dass die Zuwendung alsbald wieder zurückgefordert wird.

b) Unterlässt die Behörde diesen Hinweis, kann der Sicherungsgeber, der wegen der erfolgten Rückforderung in Anspruch genommen wird, diesem Verlangen einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss entgegenhalten, der darauf gerichtet ist, ihn so zu stellen, als ob er die Sicherung nicht gegeben hätte, sofern er dies bei Erteilung des erforderlichen Hinweises unterlassen hätte.
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 279/07

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 8 D 103/07.AK vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, 9. BImSchV, TA Luft, BauGB, LPlG NRW
Stichwort:Effizienzgebot effet utile
Leitsatz:1. Ein Dritter, der nachweislich zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Vorhabens an einem Ort wohnte, in dem eine der Tageszeitungen mit der Bekanntmachung erschien, kann nicht erfolgreich geltend machen, die Bekanntmachung habe nicht den gesamten Einwirkungsbereich der Anlage erfasst.

2. Ein Dritter kann nicht allein wegen eines Fehlers bei der Auslegung der Unterlagen die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes verlangen, wenn er trotz des Fehlers seine Rechte so wahrgenommen hat, wie er es ohne den Auslegungsfehler getan hätte.

3. Eine Verletzung der Schutzpflicht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG scheidet, von atypischen Sonderfällen abgesehen, jedenfalls dann aus, wenn die durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Immissionen luftverunreinigender Stoffe im Sinne der Nr. 4.2.1 TA Luft unter 1 % des jeweiligen Immissionswertes liegen.

4. Der Einzelne kann nicht verlangen, dass Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Beeinträchtigungen, insbesondere durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, getroffen wird (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) sowie Energie effizient und sparsam verwendet wird (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BImSchG), wenn sich der Immissionsbeitrag der streitgegenständlichen Anlage ihm gegenüber als irrelevant erweist.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 8 D 103/07.AK

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 106/07 (V) vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:EnWG
Stichwort:Effizienzgebot effet utile
Leitsatz:§ 29 Abs. 1 EnWG berechtigt die Regulierungsbehörden, durch Festlegung über die allgemeinen Bedingungen des Entgeltgenehmigungsantrages nach § 23 a Abs. 3 EnWG zu entscheiden.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, VI-3 Kart 106/07 (V)


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