JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Effektiver Jahreszins
| Rechtsgebiete: | VwGO, RStV |
| Schlagworte: | Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Fernsehveranstaltern, medienaufsichtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorherrschende Meinungsmacht, Präjudizierung eines erneuten Zusammenschlussvorhabens, Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) |
| Stichwort: | Effektiver Jahreszins |
| Leitsatz: | Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zusammenhang mit einer medienaufsichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Erledigung des Übernahmevorhabens. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 BV 08.254 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, BBodSchG, BBodSchV |
| Schlagworte: | Stillgelegte Deponie, Untersuchung auf Altlast, Sickerwasserprognose bei orientierender Untersuchung, Ort der Beurteilung, Ort der Probennahme, Anordnung einer Detailuntersuchung gegenüber ehemaligen (Mit-)Inhaber, Störerauswahl |
| Stichwort: | Effektiver Jahreszins |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 ZB 08.1820 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Stichwort: | Effektiver Jahreszins |
| Leitsatz: | Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat, erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im Anschluss an BGHSt 38, 96 sowie BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7 und 9). |
| Volltext: BGH - Beschluss, 1 StR 745/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, BRRG, ZPO |
| Schlagworte: | Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch |
| Stichwort: | Effektiver Jahreszins |
| Leitsatz: | 1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen. 2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 277/08 | |
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