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Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 122/08 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:BGB, PrAngV
Schlagworte:Darlehensvertrag, Restschuldversicherung, Geschäft, verbundenes, Vertragszins, Marktzins, Jahreszinssatz, effektiver, Restschuldversicherungsbeiträge, Einbeziehung, Vermittlungsprovision, Aufklärungspflicht
Stichwort:effektiver
Leitsatz:1) Selbst wenn gleichzeitig mit Darlehensverträgen so genannte Restschuldversicherungsverträge abgeschlossen werden, stellen die Verträge keine verbundenen Geschäfte i.S. von § 358 Abs.1, Abs. 2 S. 1 BGB dar.

2) Kommt eine Einbeziehung der Beiträge für die Restschuldversicherung in die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes des gleichzeitig abgeschlossenen Darlehensvertrages nach § 492 Abs.1 S. 5 Ziff. 5, Abs. 2 S. 2 BGB i.V. mit § 6 Abs. 3 Nr. 5 PAngV nicht in Betracht, weil der Darlehensgeber den Abschluss der Restschuldversicherung nicht zwingend als Bedingung für die Gewährung des Darlehens vorgeschrieben hat, sind bei der Beurteilung der Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Vertrags- und Marktzins besteht, die Kosten der Restschuldversicherung nicht bei die Berechnung des Vertragszinses zu berücksichtigen.

3) Eine Bank, die bei Abschluss eines Darlehensvertrages den Abschluss einer Restschuldversicherung vermittelt, hat grundsätzlich nur dann ungefragt auf den Erhalt einer Vermittlungsprovision hinzuweisen, wenn für sie erkennbar durch diese Provision der Versicherungsbeitrag im Vergleich zu den sonst üblichen Beiträgen für Restschuldversicherungen wesentlich erhöht wird.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 122/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 14 PS 2/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:PflSchG, PflSchMGV, Richtlinie 1991/414, VwGO
Schlagworte:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis, Geheimhaltung, Geheimnisschutz, Geheimschutz, Gehör, rechtliches, Geschäftsgeheimnis, Paralleleinfuhr, Parallelimport, Parallelimporteur, Pflanzenschutzmittel, Rechtsschutz, effektiver, Verhältnismäßigkeit, Verkehrsfähigkeitsbescheinigung, Zulassung
Stichwort:effektiver
Leitsatz:Im Verfahren um die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c PflSchG ist das BVL nicht berechtigt, nach § 18c Abs. 1 PflSchG geschützte Einzelheiten zur Zusammensetzung des in Deutschland zugelassenen sog. Referenzmittels an den Parallelimporteur bekanntzugeben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 14 PS 2/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 423/07 vom 12.11.2007

Rechtsgebiete:GG, NHG, VwGO
Schlagworte:Amtshaftung, Amtshaftungsklage, Feststellungsinteresse, Forschungsfreisemester, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Fortsetzungsfeststellungsklage, Grundrechtsbeeinträchtigung, Rechtsschutz, effektiver, Rehabilitationsinteresse, Untätigkeit, Wiederholungsgefahr, Wissenschaftsfreiheit, Zulässigkeit
Stichwort:effektiver
Leitsatz:Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nach erledigtem Verpflichtungsbegehren.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 423/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 311/03 vom 09.09.2003

Rechtsgebiete:LSA-KAG, VwGO, GG
Schlagworte:Stundung, Auswahl, Antrag, Rechtsschutz, vorläufiger, Hauptsache : Vorwegnahme, Rechtsschutz, effektiver, Auslegung, verfassungskonforme, Beitragserhebungsrecht, Selbstverwaltung
Stichwort:effektiver
Leitsatz:1. Begehrt der Beitragspflichtige eine Stundung, so kann er diesen Gesichtspunkt nicht über eine Anfechtung des Beitragsbescheids und damit im vorläufigen Rechtsschutz über § 80 Abs. 5 VwGO geltend machen, sondern ist auf den Weg des § 123 Abs. 1 VwGO verwiesen.

2. Eine Stundung kann regelmäßig nicht im Weg einer einstweiligen Anordnung erlangt werden, weil dadurch die Hauptsache vorweg genommen würde. Ausnahmen sind nur mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG denkbar.

3. § 13a KAG LSA enthält zwei Stundungsmöglichkeiten, deren Voraussetzungen sich gegenseitig ausschließen.

§ 13a Abs. 2 KAG LSA muss wegen des verfassungsrechtlich verankerten Beitragserhebungsrechts der Gemeinden dahin ausgelegt werden, dass durch diese Vorschrift nicht nur die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 KAG LSA ausgeschlossen werden, sondern auch dessen Rechtsfolgen.

4. Der Beitragspflichtige muss sich deshalb mit seinem Antrag für eine der Alternativen des § 13a KAG LSA entscheiden und kann nicht von der einen auf die andere "umsteigen".
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 311/03


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