( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEffekten 

Effekten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 2001.06 vom 09.11.2006

Rechtsgebiete:FluglärmG, GG, LuftVG, LuftVO, LuftVZO, ROG, SächsLPlG, UVPG, VwVfG, 23. BImSchV
Schlagworte:Luftrechtliche Planfeststellung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, mittelbare Betroffenheit, Umfang der Rügebefugnis mittelbar Betroffener, Umweltverträglichkeitsprüfung, Scoping, Ziele der Raumordnung, Planrechtfertigung, Standortalternative, Flughafendimensionierung, Start- und Landebahnsystem, Konfiguration des -, Lärmschutzkonzept, besonderer Schutz der Nachtruhe, Betriebsbeschränkungen, Zulassung von Nachtflugverkehr, Frachtflugverkehr, Expressfrachtverkehr, passiver Lärmschutz, Maximalpegel, Dauerschallpegel, DLR-Konzept, Fluglärm, flughafeninduzierter Bodenlärm, Gesamtlärm, Schutz des Innen- und des Außenwohnbereichs, Pegelunterschied gekippter Fenster, Übernahmeanspruch, Minderung des Grundstückswertes, Entschädigung für die Verlärmung des Außenwohnbereichs, Luftverunreinigungen
Stichwort:Effekten
Leitsatz:1. Die Planrechtfertigung im Sinne der Zielkonformität ist nicht nur zu prüfen, wenn Dritte für das planfestgestellte Vorhaben (hier: Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle) enteignet werden sollen, sondern auch dann, wenn sich Grundeigentümer gegen mittelbare Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zur Wehr setzen.

2. Die Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs ist wegen der Pflicht, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG), vor allem in der Kernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr in erhöhtem Maße rechtfertigungsbedürftig (wie BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116). Das Gebot wird nicht schon dadurch erfüllt, dass dem Vorhabenträger aufgegeben wird, für großzügig dimensionierten passiven Schallschutz zu sorgen.

3. Ein Lärmschutzkonzept, das Flugverkehr auch während der Nachtstunden ermöglicht, hat sich vorrangig an dem Ziel auszurichten, fluglärmbedingte Aufwachreaktionen zu vermeiden. Dieser Zweck lässt sich nicht nur mit der Festsetzung eines um einen Dauerschallpegel ergänzten Maximalpegels erreichen, sondern auch mit dem Konzept des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.), das nicht an akustische Kenngrößen anknüpft, sondern auf einer Dosis-Wirkungsbeziehung aufbaut.

4. Die mögliche Beteilung Dritter am Scoping-Termin (§ 5 Satz 4 UVPG) dient nicht deren Schutz, sondern hat allein die Funktion, die Behörde bei der sachgerechten Bestimmung des voraussichtlichen Inhalts und Umfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterstützen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 2001.06



BSG – Urteil, B 1 KR 24/06 R vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:SGB V, GG, BUBRL-Ä
Schlagworte:Krankenversicherung, verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des BVerfG-Beschlusses vom 6.12.2005, Einhaltung des Arztvorbehalts und Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst, Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit, Fehlen einer anwendbaren Standardtherapie und Prognose auf positive Einwirkung im Krankheitsverlauf sind nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen, kein Nachweis über hinreichende Erfolgsaussichten bei negativer Bewertung durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw den Gemeinsamen Bundesausschuss, demokratische Legitimation des Bundesausschusses, gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Bundeausschusses, Risiko-Nutzen-Analyse, Prüfung von Behandlungsalternativen
Stichwort:Effekten
Leitsatz:1. Eine verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98 = SozR 4-2500 § 27 Nr 5) erfordert zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Schutzpflichten auch bei neuen Behandlungsmethoden die Einhaltung des Arztvorbehalts und der Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst.

2. Das Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit, das Fehlen einer anwendbaren Standardtherapie und das Bestehen von mehr als bloß ganz entfernt liegenden Aussichten auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf durch die streitige Therapie sind nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen.

3. Der Nachweis hinreichender Erfolgsaussichten der streitigen Therapie ist regelmäßig nicht mehr möglich, wenn der Bundesausschuss zu dem Ergebnis gelangt ist, dass nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse medizinische Notwendigkeit, diagnostischer oder therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind und er eine negative Bewertung abgegeben hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 24/06 R

BSG – Urteil, B 6 KA 49/05 R vom 11.10.2006

Rechtsgebiete:SGG
Stichwort:Effekten
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 49/05 R

BSG – Urteil, B 6 KA 47/05 R vom 11.10.2006

Rechtsgebiete:SGG
Stichwort:Effekten
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 47/05 R


Seite:  1 ... 5 ...  7  8  9  10  11  12  ... 24


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/effekten-10

"Effekten - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN